📄 Kostenexplosion bei der S21, erster Bauabschnitt
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der starken Kostensteigerung beim ersten Bauabschnitt der S21 in Berlin, einer rund 2 km langen S-Bahn-Strecke vom S-Bahnhof Wedding/Westhafen zum Hauptbahnhof. Die Fragesteller wollen wissen, wie sich die ursprünglich geschätzten Kosten zu den heutigen tatsächlichen Kosten verhalten und wer die Mehrkosten trägt. Zudem geht es um die Prüfung der Baukosten, den weiteren Zeitplan für spätere Bauabschnitte und angrenzende Projekte wie den Haltepunkt Perleberger Brücke.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Land Berlin als Mitfinanzierer, die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin, der Bund als weiterer Finanzierungsgeber sowie Fahrgäste der S-Bahn-Linien S15 und der künftigen Siemensbahn-Anbindung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen unter anderem: die ursprüngliche Kostenschätzung des ersten Bauabschnitts, die bei der Standardisierten Bewertung angesetzten Kosten, die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund, Land und Eigenmitteln, den Anteil der Inflation an der Kostensteigerung, die Kosten durch veränderte technische Vorschriften, den Anteil der Managementkosten der DB InfraGO AG, ob und durch wen die Baukosten geprüft wurden, wie der Senat künftige Kostenexplosionen bei SPNV-Projekten verhindern will, warum nicht bereits am für Vollzüge geeigneten Zielbahnsteig gebaut wird, den Zeitplan für den Haltepunkt Perleberger Brücke, die Gesamtkosten für alle drei Bauabschnitte der S21, die Kapazität des Interimsbahnsteigs im Hinblick auf die S15 sowie den Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses für den zweiten Bauabschnitt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats und der von ihm befragten Deutschen Bahn betrugen die ursprünglich geplanten Kosten für den ersten Bauabschnitt ca. 302 Mio. Euro (Verträge aus 1997–2009). Die aktuellsten Nettobaukosten für 2025 liegen bei 433 Mio. Euro. Das Vorhaben ist aktuell mit 811 Mio. Euro beziffert, finanziert durch ca. 206 Mio. Euro Bundesmittel, ca. 305 Mio. Euro Landesmittel und ca. 210 Mio. Euro Eigenmittel; eine Finanzierungslücke sei noch offen. Laut DB hätten sich die Baupreise seit 2010 in vielen Bereichen fast verdoppelt. Zu Kosten durch veränderte technische Vorschriften könne die DB keine Aussage treffen. Die DB-Managementkosten beziffert sie auf ca. 73 Mio. Euro für die gesamte DB. Die Prüfung der Baukosten erfolgt laut Senat ausschließlich durch die Prüfbehörde des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), nicht durch eine Landesprüfbehörde; das EBA habe Gesamtkosten von 510,8 Mio. Euro festgestellt, davon 343 Mio. Euro zuwendungsfähige Baukosten. Der Senat verweist auf Preisanpassungen durch Inflation, Corona, Ukraine- und Iran-Krieg sowie Materialknappheit als allgemeine Kostentreiber. Die DB erklärt, der Zielbahnsteig im Hauptbahnhof könne erst nach Sanierung des Trägerrosts gebaut werden, diese Arbeiten seien gestartet. Für den Haltepunkt Perleberger Brücke liege eine positive Nutzen-Kosten-Untersuchung vor, ein genauer Inbetriebnahmezeitpunkt könne aber noch nicht genannt werden; die Gesamtkosten werden auf rd. 103 Mio. Euro geschätzt (ohne Planungskosten und Risikopositionen ca. 64 Mio. Euro). Die Gesamtkosten für alle drei Bauabschnitte der S21 schätzt die DB nunmehr auf ca. 3 Mrd. Euro. Am Interimsbahnsteig stehe nur ein Gleis zur Verfügung, ein paralleler 10-Minuten-Takt von Siemensbahn und S15 sei damit nicht möglich; Festlegungen zum künftigen Angebot stünden noch aus. Der Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Bauabschnitt werde laut DB im 4. Quartal 2026 erwartet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Grünen-Abgeordneten Antje Kapek und Oda Hassepaß am 16.06.2026 eingereicht; die Antwort des Senats datiert vom 01.07.2026 und wurde in Vertretung von Arne Herz (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) unterzeichnet. Der Senat hat für die Beantwortung die Deutsche Bahn AG um Stellungnahme gebeten, deren Angaben im Text entsprechend gekennzeichnet sind. Die Prüfung der Baukosten erfolgt laut Senat gemäß Nr. 1.6 der AV zu § 44 LHO Berlin ausschließlich durch das EBA, nicht durch eine Berliner Landesprüfbehörde.