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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 „Gewaltschutz wirksam stärken: Bedarf, Kapazitäten und Ausbau der Täter*innenarbeit in Berlin“

9. Juli 2026Dokument 19/26415 · WP 19Berlin
Bahar Haghanipour
Täterarbeithäusliche GewaltPartnerschaftsgewaltGewaltschutzWartezeiten
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Täter*innenarbeit in Berlin, also Beratungs- und Interventionsangeboten für Personen, die Partnerschaftsgewalt, häusliche oder familiäre Gewalt ausüben. Es geht um die aktuellen Träger, deren Kapazitäten, Finanzierung, Wartezeiten sowie die Entwicklung der Fallzahlen häuslicher Gewalt in den letzten Jahren.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind gewaltausübende Personen, die an Täterarbeitsprogrammen teilnehmen (sollen), Opfer von Partnerschafts- und häuslicher Gewalt, die freien Träger (Volkssolidarität Berlin e.V., Sozialdienst Katholischer Frauen e.V., selbst.bestimmt e.V., Berliner Zentrum für Gewaltprävention gGmbH) sowie die zuständigen Senatsverwaltungen (Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung; Justiz und Verbraucherschutz; Inneres und Sport; Bildung, Jugend und Familie) und Bezirksämter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Welche Träger werden mit welchem Personal, Angebot, Haushaltstitel und Fördersumme unterstützt? Wie viele Plätze/Kapazitäten gibt es und wie hoch ist die Auslastung 2021–2026? Wie viele Personen standen auf Wartelisten oder wurden abgewiesen? Wie lang sind die Wartezeiten und wie bewertet der Senat deren Auswirkungen auf den Opferschutz? Welche Maßnahmen sind zum Kapazitätsausbau geplant? Welche Bedarfserkenntnisse liegen vor und welche Rolle spielt Täterarbeit in der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes? Wie haben sich die Fallzahlen häuslicher Gewalt entwickelt und welche Stelle ist für den Ausbau der Täterarbeit zuständig?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat nennt vier geförderte Träger mit Angaben zu Vollzeitäquivalenten, Angebotsart, Haushaltstitel und Fördersumme 2026 (u.a. Volkssolidarität Berlin e.V. 4,28 VZÄ / 374.669 €; BZfG gGmbH 3,96 VZÄ / 390.804 €). Die Auslastung lag z.B. bei der Volkssolidarität zwischen 221 und 231 Personen pro Jahr (2021–2025), beim BZfG stiegen die Neuzugänge von 247 (2023) auf 322 (2025). Wartezeiten für ein Erstgespräch betragen aktuell 14 Wochen (Volkssolidarität) bzw. 26–30 Wochen (BZfG). Wartelisten und Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. Der Senat bewertet lange Wartezeiten als kritisch für den Gewaltschutz, da eine zeitnahe Teilnahme für die Wirksamkeit relevant sei. Laut Senat deuten Wartezeiten und erste Ergebnisse der Bedarfsanalyse zum Gewalthilfegesetz darauf hin, dass die Angebote bezirksübergreifend zu wenig Ressourcen haben und nur einen geringen Teil der gewaltausübenden Personen erreichen. Eine Entwicklungsplanung und ein Finanzierungskonzept zum Gewalthilfegesetz sollen laut Senat bis Ende 2026 erarbeitet werden. Die Opferzahlen laut Polizeilicher Kriminalstatistik stiegen von 15.630 (2021) auf 20.160 (2025) bei häuslicher Gewalt insgesamt; die Verfahrenseingänge bei der Amtsanwaltschaft Berlin stiegen von 12.996 (2021) auf 20.653 (2025).

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Dr. Bahar Haghanipour (Bündnis 90/Die Grünen) am 18. Juni 2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor (datiert 2. Juli 2026, unterzeichnet durch Micha Klapp, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung). Der Senat beziffert konkrete Fördersummen für 2026 je Träger, nennt Wartezeiten von 14 bzw. 26–30 Wochen und verweist auf eine laufende Ausgangs- und Bedarfsanalyse im Rahmen des Gewalthilfegesetzes, deren Ergebnisse derzeit ausgewertet werden und bis Ende 2026 in eine Entwicklungsplanung und ein Finanzierungskonzept einfließen sollen. Zahlen zu Wartelisten und Ablehnungen liegen laut Senat nicht statistisch erfasst vor.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26415, Wahlperiode 19, eingereicht 18. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.