📄 Dokument 19/26421
📋 Worum geht es?
Die schriftliche Anfrage thematisiert das Zeugnisverweigerungsrecht in Berlin, insbesondere die Anwendung und die rechtlichen Bewertungen des Senats zu diesem Thema. Die Abgeordneten stellen Fragen zur Nutzung des Rechts und zur möglichen Ausweitung auf andere Bereiche der Sozialarbeit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Sozialarbeitende in Berlin sowie Personen, die in den Bereichen Schwangerschaftskonflikte und Betäubungsmittelabhängigkeit arbeiten. Auch die Klienten dieser Sozialarbeitenden sind betroffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen nach der Möglichkeit, das Zeugnisverweigerungsrecht auf weitere Bereiche der Sozialarbeit auszuweiten und bitten um eine rechtliche Bewertung des Senats zu diesem Thema.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat hat geantwortet, dass keine statistische Erfassung des Zeugnisverweigerungsrechts stattfindet und dass die aktuelle Regelung als notwendig für die Strafverfolgung erachtet wird. Eine Ausweitung des Rechts wird derzeit nicht als zwingend notwendig angesehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort des Senats werfen Fragen zur Balance zwischen Strafverfolgung und dem Schutz von Klienten in der Sozialarbeit auf. Es gibt unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit einer Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts.