📄 Hitzeschutz-Maßnahmen für Mieter*innen – was haben der Senat und die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) dazu umgesetzt seit 2025?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit dem Schutz von Mieterinnen und Mietern vor Hitze in Wohnungen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM) sowie der Berlinovo. Es geht um die Frage, wie viele Wohnungen als hitzebelastet gelten, welche Maßnahmen und Förderprogramme es gibt und wie die Unternehmen sich auf künftige Hitzewellen vorbereiten.
👥 Wer ist betroffen?
Mieterinnen und Mieter in Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo, Gewobag, HOWOGE, GESOBAU, STADT UND LAND, WBM und der Berlinovo Immobilien Gesellschaft; außerdem Bezirksämter, die zur Beantwortung beigetragen haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie viele Wohnungen gelten als hitzebelastet und nach welchen Kriterien wird das ermittelt? Wurden thermisch-dynamische Simulationen zur künftigen Hitzebelastung (bis 2050) durchgeführt? Wird ein Sensoren-Pilotprojekt zur Erfassung der Hitzebelastung für sinnvoll gehalten? Welche Fördermittel für Hitzeschutzmaßnahmen (z.B. Außenjalousien, mechanische Lüftung/Klimaanlagen) stehen seit 2025 zur Verfügung und wurden genutzt? Wie bewertet der Senat die Dringlichkeit eines verbindlichen Hitzeschutzprogramms? Welche Strategien verfolgen die Wohnungsunternehmen zur Vorbereitung auf Hitzewellen? Wie viele Beschwerden wegen Hitzeüberlastung sind seit 2025 eingegangen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Laut Antwort des Senats gibt degewo ca. 5.700 Wohnungen im eigenen Bestand als potenziell hitzebelastet an, ermittelt anhand der Klimaanalysekarte 2022 des Umweltatlas (Wärmeinseleffekt mindestens 1 Grad über dem allgemeinen Mittelwert). Die WBM hat laut eigener Angabe eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse mit einem Referenzgebäude durchgeführt und bis 2100 reichende Klimaprojektionen einbezogen, jedoch ohne belastbare Quantifizierung des Nachrüstungsbedarfs bis 2050. Degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE und SUL geben an, bislang keine thermisch-dynamischen Simulationen durchgeführt zu haben. Zum Sensoren-Pilotprojekt äußern sich die Unternehmen unterschiedlich: GESOBAU und WBM befürworten es grundsätzlich, Gewobag plant aktuell keines, HOWOGE ist mit der Berlin Energie Netz und Service GmbH zu Sensorik-Einsatzmöglichkeiten im Austausch, SUL erhebt im Forschungsprojekt 'Holz-Ziegel-Lehm' in Alt-Britz bereits Temperaturdaten. Bei Fördermitteln meldet degewo keine Inanspruchnahme von Sonderförderprogrammen wie 'BENE', Gewobag hat BENE-Förderung für ein Urban-Gardening-Projekt beantragt (Entscheidung ausstehend), SUL hat das 'Bundesprogramm Energieeffiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen' vielfach genutzt, aber nicht gezielt für Hitzeschutz, HOWOGE und WBM haben keine Fördermittel zum Thema Hitzeschutz beansprucht, GESOBAU hat über die Förderkulisse 'Ankäufe LWU' kleinere bauliche Maßnahmen wie Sonnensegel in Karow und den Tegeler Höfen umgesetzt. Der Senat verweist zur Dringlichkeit eines verbindlichen Hitzeschutzprogramms auf die laufende Fortschreibung des Hitzeaktionsplans, die Klimaanpassungsstrategie und das Klimaanpassungsprogramm nach § 10 Berliner Klimaanpassungsgesetz. Zu Beschwerden wegen Hitzeüberlastung geben degewo und Gewobag an, keine systematische Erfassung vorzunehmen, GESOBAU meldet seit 2025 keine formellen Beschwerden; die Antwort zu HOWOGE bricht im vorliegenden Textauszug ab.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) am 18. Juni 2026 eingereicht, die Antwort des Senats datiert vom 7. Juli 2026. Mehrfach wird auf die frühere Schriftliche Anfrage 19/22772 vom 2. Juni 2025 verwiesen. Der Senat stützt sich bei der Beantwortung auf Stellungnahmen der Bezirksämter und der sieben genannten Wohnungsunternehmen, die in eigener Verantwortung erstellt wurden. Rechtliche Grundlage für das geprüfte Klimaanpassungsprogramm ist § 10 Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln); SUL verweist zudem auf § 14 Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die DIN 4108-2 als Mindeststandard für sommerlichen Wärmeschutz.