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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Badeverbot in der Spree

14. Juli 2026Dokument 19/26424 · WP 19Berlin
Silke Gebel, Benedikt Lux
BadeverbotGewässerqualitätSpreeSpreekanalGemeingebrauch
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den bestehenden Bade- und Schwimmverboten in der Spree, im Spreekanal und anderen Berliner Fließgewässern. Die Fragesteller wollen wissen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Verbote beruhen, wann und warum sie eingeführt wurden und ob die ursprünglichen Gründe noch gelten. Zudem geht es um die Wasserqualität, mögliche neue Badestellen und Erfahrungen anderer Städte wie Paris mit dem Baden in innerstädtischen Flüssen.

👥 Wer ist betroffen?

Berliner Bürger und Badende, die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) sowie die Bezirke, insbesondere im Bereich der Vorstadtspree und des Spreekanals.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Rechtsgrundlage der Bade- und Schwimmverbote, dem Zeitpunkt und den Gründen ihrer Einführung, ob diese Gründe heute noch gelten, wie häufig die Verbote überprüft werden, welche fachlichen Kriterien maßgeblich sind, warum ein 100-Meter-Verbot um Brücken besteht, welche aktuellen Erkenntnisse zur Wasserqualität vorliegen, ob Monitoring-Systeme eine Öffnung ermöglichen könnten, welche Strategie der Senat zur Ausweisung neuer Badestellen verfolgt, welche Planungen für eine Pilotbadestelle im Spreekanal bestehen und welche Schlussfolgerungen sich aus Erfahrungen anderer europäischer Städte wie Paris ergeben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Badeverbot auf § 3 Absatz 2 der Badegewässerverordnung (in Kraft seit 08.07.2008, zum Schutz der Gesundheit) und auf § 8.10 Nummer 1 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (in Kraft seit 01.02.2012, zum Erhalt der Bundeswasserstraßen als Verkehrsträger) beruht. Beide Gründe gelten laut Senat weiterhin. Kriterien für Verbote sind u.a. Fäkalindikatoren wie E. coli und Enterokokken sowie Cyanobakterien. Das Lageso beurteilte die Wasserqualität des Spreekanals in einer Stellungnahme vom 10.12.2025 und rät laut Senat von einer Badestelle dort unter den derzeitigen Bedingungen ab, da die Wasserqualität durch Mischwasserkanalisation-Einleitungen bei Starkregen beeinträchtigt wird, u.a. durch Verschmutzungen an der Einmündung der Erpe in die Spree. Das 100-Meter-Verbot um Brücken wird mit hydrodynamischen Strömungsgefahren begründet, unabhängig vom Schiffsverkehr. Für die Vorstadtspree werden laut Senat Gespräche zwischen Bezirk, Senatsverwaltung und Lageso zur Ausweisung neuer Badestellen geplant, u.a. unter Bezug auf das bundesweite Projekt FLUSSHYGIENE. Eine förmliche 'Pilotbadestelle' sieht die Badegewässerverordnung laut Senat nicht vor. Erfahrungen aus anderen europäischen Städten wie Paris seien laut Senat nur bedingt auf den Spreekanal übertragbar.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Grünen-Abgeordneten Silke Gebel und Benedikt Lux eingereicht; eine Antwort der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt vor (datiert 08.07.2026, in Vertretung von Andreas Kraus). Der Senat verweist auf die Badegewässerverordnung vom 7. Juli 2008 (GVBl. 2008, 182), die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2, 1666) und das Berliner Wassergesetz. Zur Begutachtung der Wasserqualität im Spreekanal zieht der Senat eine Stellungnahme des Lageso vom 10.12.2025 heran.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26424, Wahlperiode 19, eingereicht 18. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.