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BerlinSchriftliche AnfrageDie Linke

📄 Prüfungsbedingungen an Berliner Hochschulen im Sommersemester 2026

14. Juli 2026Dokument 19/26425 · WP 19Berlin
Tobias Schulze
HitzeschutzPrüfungsbedingungenKlimatisierungNachteilsausgleichLärmbelastung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den Bedingungen für Prüfungen an Berliner Hochschulen im Sommersemester 2026, insbesondere im Hinblick auf Hitzeereignisse und Lärmbelastungen. Es wird erfragt, wie Hochschulen auf extreme Temperaturen vorbereitet sind, wie Raumtemperaturen kontrolliert werden und welche Nachteilsausgleiche für Betroffene vorgesehen sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Studierende und Prüflinge an 14 Berliner Hochschulen: Charité, Freie Universität Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Berlin, Universität der Künste Berlin, Hochschule für Musik Hanns Eisler, Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Weißensee Kunsthochschule, Alice-Salomon-Hochschule, Berliner Hochschule für Technik, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Evangelische Hochschule und Katholische Hochschule für Sozialwesen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: (1) Wie sind Hochschulen auf Hitzeereignisse in der Prüfungsphase vorbereitet? (2) Wann und wie werden Raumtemperaturen vor und während Prüfungen gemessen, welche Höchsttemperatur-Vorgaben und Nachteilsausgleiche gibt es, und wer entscheidet darüber? (3) Wie viele Prüfungen wurden seit 2023 wegen zu hoher Temperaturen abgebrochen oder abgesagt? (4) Welcher Anteil der Prüfungsräume ist klimatisiert? (5) Werden bei Sanierungen/Neubauten standardmäßig Hitzeschutzmaßnahmen eingeplant? (6) Existieren lokale Hitzeschutzpläne? (7) Wie wird mit Lärmbelastung in Prüfungen umgegangen, u.a. Lärmmessung, Höchstwerte, Nachteilsausgleiche und Information über Baustellen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Senatsverwaltung gilt an den Hochschulen grundsätzlich die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Arbeitsstättenregeln ASR A3.5 (Temperatur) und ASR A3.7 (Lärm); hochschulspezifische Grenzwerte gibt es nicht. Eine routinemäßige Temperaturmessung vor/während Prüfungen findet an den meisten Hochschulen nicht statt; Ausnahmen sind die Charité (Belüftungssteuerung durch Betriebstechnik), die UdK (kontinuierliche Messung über Gebäudeleittechnik) und die KHB (Thermometer in vielen Räumen). Seit 2023 sind laut Senatsverwaltung keine Fälle bekannt, in denen Prüfungen wegen zu hoher Temperaturen abgebrochen oder abgesagt wurden; eine statistische Erfassung solcher Fälle existiert allerdings nicht. Zum Klimatisierungsgrad liegen meist keine Prozentangaben vor; mehrere Hochschulen (Hochschule für Musik Hanns Eisler, Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch, Weißensee Kunsthochschule, Berliner Hochschule für Technik, Katholische Hochschule für Sozialwesen) geben an, keine klimatisierten Prüfungsräume zu haben; die Alice-Salomon-Hochschule nennt 50% klimatisierte Seminarräume. Nachteilsausgleiche bei Hitze oder Lärm werden nicht pauschal, sondern als Einzelfallentscheidung des jeweiligen Prüfungsausschusses auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnungen gewährt; zudem besteht die Möglichkeit der förmlichen Rüge der Prüfungsbedingungen zu Protokoll der Aufsichtsführenden. Bei Sanierungen/Neubauten sind laut Senatsverwaltung flächendeckende Klimaanlagen standardmäßig nicht vorgesehen; der Fokus liegt auf passivem Wärmeschutz (Gebäudeausrichtung, Fassadenmaßnahmen, Außenverschattung). Einen Hitzeschutzplan im engeren Sinne hat laut Antwort aktuell keine Hochschule; HU und HfS erarbeiten derzeit solche Pläne. Lärmmessungen vor/während Prüfungen finden routinemäßig nicht statt; bei Lärmstörungen verweisen Charité und FU als Ausnahme auf die Möglichkeit einer Schreibzeitverlängerung. Bei von Hochschulen selbst durchgeführten Baumaßnahmen finden laut Antwort vorab Abstimmungen statt, die bei der Raumplanung in der Prüfungsphase berücksichtigt werden können.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Tobias Schulze (Die Linke) am 18. Juni 2026 eingereicht und am 7. Juli 2026 von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege beantwortet; eine Antwort liegt somit vor. Die Antworten beruhen auf Stellungnahmen der 14 einzeln genannten Berliner Hochschulen. Als rechtliche Grundlage werden die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie die Arbeitsstättenregeln ASR A3.5 (Raumtemperatur) und ASR A3.7 (Lärm) genannt. Die Senatsverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass Prüfungsabbrüche oder -absagen wegen Hitze statistisch nicht erfasst werden, weshalb die Angabe 'keine bekannten Fälle seit 2023' nicht mit einer vollständigen Erfassung gleichzusetzen ist.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26425, Wahlperiode 19, eingereicht 18. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.