📄 Wird Französisch als 1. Fremdsprache in Berlin abgeschafft?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob und in welchem Umfang Französisch als erste Fremdsprache an Berliner Schulen durch eine veränderte Zumessung von Lehrkräftestunden geschwächt oder abgeschafft wird. Im Mittelpunkt steht die sogenannte schulaufsichtliche Budgetierung, über die zusätzliche Teilungsstunden für Französischangebote zugewiesen werden, sowie die Entwicklung der Schülerzahlen und einzelne Schulbeschlüsse zur Reduzierung des Angebots.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundschulen und weiterführende Schulen (Gymnasien, ISS) in allen Berliner Bezirken, die Französisch als 1. Fremdsprache anbieten, sowie deren Schulleitungen, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schüler*innen. Namentlich genannt werden u. a. Schulen in Mitte, Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Werden die für Französisch nötigen Lehrkräftestunden statt aus der regulären Stundentafel nur noch aus der Steuerungsreserve zugemessen? Wie viele Teilungsstunden erhalten Grundschulen und Gymnasien tatsächlich im Vergleich zum Bedarf? Welche Schulen haben Anträge auf zusätzliche Stunden gestellt und wie wurden diese beschieden? Wie entwickelten sich die Schülerzahlen für Französisch als 1. Fremdsprache in den letzten fünf Jahren? An welchen Schulen wurden Informationsveranstaltungen und Bedarfsabfragen durchgeführt? Welche Schulen planen eine Reduzierung oder Abschaffung des Angebots und wo wurde dies bereits durch Schulgremien beschlossen? Welche Strategie verfolgt der Senat zur Förderung von Französisch, auch im Kontext des Aachener Vertrags, und wie reagiert er auf rückläufige Schülerzahlen bzw. Abschaffungsbeschlüsse einzelner Schulen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie antwortet, dass die Zumessung für die 1. Fremdsprache grundsätzlich bereits im Schülerinnen- und Schülerfaktor der regulären Stundentafel enthalten sei; eine pauschale Zumessungsregel für zusätzliche Teilungsstunden bestehe nicht, der Bedarf werde im Einzelfall durch die Schulaufsicht geprüft. Konkrete Beispiele: In Mitte wurden Anträge der Schulen 01G01 (14 LWStd.), 01G40 (5) und 01G44 (14) vollständig bewilligt. In Charlottenburg-Wilmersdorf wurden Anträge teils nur anteilig bewilligt (z. B. 04G17: Antrag 14, bewilligt 4 LWStd.). In Steglitz-Zehlendorf wurden mehrere Anträge (bis zu 27 LWStd.) auf jeweils 5 LWStd. gekürzt. Für das Schuljahr 2025/2026 seien alle schulaufsichtlichen Budgets vollständig ausgeschöpft worden; Daten für 2026/2027 lägen noch nicht vor. Für Fach-Lehrkräfte Französisch müssten laut Senat keine Stellen abgebaut werden, da der Stellenplan keine entsprechenden Stellen ausweise. An der Schule 02G02 wurde der Verzicht auf Französisch als 1. Fremdsprache von der Schulkonferenz wegen fehlender Nachfrage beschlossen; an 04G26, 06G07 und 06G25 waren Gesamt- und Schulkonferenz beteiligt, an 06G21 ist eine Entscheidung für September 2026 geplant. Die Schulen 07G18 und 07K06 bieten wegen geringerer Anmeldungen eine Lerngruppe weniger an. Die Daten zur Entwicklung der Schülerzahlen über fünf Jahre sind laut Antwort in einer Anlage enthalten, die im vorliegenden Dokumentauszug nicht vorliegt. Zu den Fragen 12 bis 20 verweist der Senat auf sein Bekenntnis zum Aachener Vertrag von 2019, auf gemeinsame Austauschprogramme mit Frankreich (u. a. mit dem Pädagogischen Austauschdienst der KMK, dem Deutsch-Französischen Jugendwerk und Erasmus+), auf mehr als 70 Schulpartnerschaften mit Frankreich (davon über 15 mit Paris) sowie auf einen seit 2022/2023 laufenden Schulversuch, in dem Französisch ab Klasse 3 und Englisch ab Klasse 5 unterrichtet wird; die Nachfrage nach Französisch sei in den vier beteiligten Grundschulen deutlich gestiegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Franziska Brychcy (Die Linke) am 18. Juni 2026 eingereicht; die Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt vor (datiert 7. Juli 2026). Aus mehreren Bezirken (u. a. Friedrichshain-Kreuzberg, Spandau, Neukölln, Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf) lagen der Verwaltung zu einzelnen Fragen keine Angaben vor. Der Senat beruft sich auf den Aachener Vertrag von 2019 als Fortsetzung des Élysée-Vertrags von 1963. Eine Anlage mit Daten zur Schülerzahlentwicklung wird in der Antwort erwähnt, ist im vorliegenden Textauszug jedoch nicht enthalten.