📄 Dokument 19/26448
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird untersucht, wie viele Personen in Berlin Bürgergeld beziehen und gleichzeitig offene Haftbefehle haben. Es wird auch erörtert, ob ein Datenabgleich zwischen Strafverfolgungsbehörden und Jobcentern stattfindet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen in Berlin, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen und gegen die Haftbefehle vorliegen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der betroffenen Personen, den rechtlichen Hindernissen für einen Leistungsausschluss und dem aktuellen Stand eines Datenabgleichs zwischen Behörden gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Senatsverwaltung zeigen, dass keine statistischen Erhebungen zu offenen Haftbefehlen bei der Polizei Berlin oder der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Ein automatisierter Datenabgleich findet nicht statt, und der Senat sieht keinen Handlungsbedarf für gesetzgeberische Maßnahmen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Diskussion über den Ausschluss von Personen mit Haftbefehlen von Sozialleistungen aufgreift. Dies könnte Auswirkungen auf die soziale Sicherheit und die öffentliche Sicherheit in Berlin haben.