📄 Islamic Relief Deutschland – Fortlaufende Berliner Landesförderung nach Bundesrechnungshof-Rüge
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Berliner Landesförderung des Projekts Muslimisches Seelsorge-Telefon (MuTeS) von Islamic Relief Deutschland e. V. (IRD). Anlass ist eine Rüge des Bundesrechnungshofs an das Auswärtige Amt, das IRD nach Einschätzung des Rechnungshofs „im Blindflug“ gefördert habe, sowie eine Auskunft des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu „signifikanten personellen Verflechtungen“ zwischen IRD und der Muslimbruderschaft. Die Fragestellerin will wissen, ob und wie der Senat diese Erkenntnisse bei der eigenen Förderentscheidung berücksichtigt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Islamic Relief Deutschland e. V., das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie der Berliner Verfassungsschutz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie hoch waren bewilligte und ausgezahlte Mittel 2024/2025, gibt es eine Zuwendung für 2026/2027 und unter welchen Auflagen; wurden Feststellungen des Bundesrechnungshofs bei der Zuwendungsbearbeitung berücksichtigt; sind dem LAGeSo als VS-NfD eingestufte sicherheitsbehördliche Erkenntnisse bekannt; auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Eignungsprüfung wurde die Förderung seit 2024 fortgesetzt; hat der Berliner Verfassungsschutz entsprechende Erkenntnisse mitgeteilt; wie ist die Senatsaussage gegenüber NIUS zu verstehen, dass die frühere Antwort „nach wie vor aktuell“ sei; erhält IRD weitere Landesmittel Berlins 2024 bis 2026.
🔎 Was wurde geantwortet?
Der Senat antwortet: 2024 und 2025 wurden jeweils 135.000 Euro bewilligt, ausgezahlt wurden 135.000 Euro (2024) bzw. 131.562,06 Euro (2025); für 2026 wurden 135.000 Euro ohne besondere Auflagen bewilligt, für 2027 besteht keine verbindliche Planung. Der offizielle Bundesrechnungshof-Bericht liegt dem Senat nicht vor; von einer geschwärzten Internetversion erhielt der Senat erst nach der Bewilligung Kenntnis. Die Förderung erfolgt nach §§ 23 und 44 LHO; das LAGeSo führt die Eignungsprüfung nach § 44 LHO durch. Nach Bekanntwerden der Erkenntnisse zu personellen Verbindungen zur Muslimbruderschaft führte die zuständige Senatsverwaltung eine eigene Eignungsprüfung durch, die eine Stellungnahme des Zuwendungsempfängers, eine Stellungnahme des Berliner Verfassungsschutzes, weitere interbehördliche Konsultationen, Expertenbefragungen sowie Anhörungen am 12.10.2022 und 18.11.2024 einbezog. Der Berliner Verfassungsschutz wurde mehrfach im Rahmen der Eignungsprüfung angefragt; zum Beobachtungsstatus und zu Erkenntnissen äußert sich der Senat unter Verweis auf Geheimhaltungsinteressen und ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin (VerfGH 92/17) nicht öffentlich. Seit der Antwort auf Drs. 19/17551 sind dem Senat keine ergänzenden Erkenntnisse des Berliner Verfassungsschutzes zu IRD bekannt geworden. Laut Abfrage der Zuwendungsdatenbank erhält IRD im Zeitraum 2024 bis 2026 keine weiteren Landesmittel Berlins.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der Fraktion AfD (Abgeordnete Jeannette Auricht), eine Antwort der Landesregierung liegt vor (beantwortet durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, unterzeichnet von Ellen Haußdörfer). Die Anfrage verweist auf die frühere Schriftliche Anfrage Drs. 19/17551 vom 7. Dezember 2023. Als Quellen für die Vorbemerkung nennen die Fragesteller Medienberichte der Jüdischen Allgemeinen, der Welt am Sonntag und von ARD Report Mainz sowie eine Auskunft des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Der Senat beruft sich bei der Nichtbeantwortung von Frage 5 auf das Staatswohl und die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Regierung sowie auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 20. März 2019 (VerfGH 92/17).