📄 Dokument 19/26449
📋 Worum geht es?
Die schriftliche Anfrage von Jeannette Auricht (AfD) thematisiert die fortlaufende Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Land Berlin, insbesondere nach einer Rüge des Bundesrechnungshofs. Es wird untersucht, in welcher Höhe Zuwendungen bewilligt wurden und welche sicherheitsbehördlichen Erkenntnisse vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Organisation Islamic Relief Deutschland e. V., der Berliner Senat sowie die zuständigen Behörden wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die Höhe der Zuwendungen für die Haushaltsjahre 2024 bis 2027 zu erhalten und zu klären, ob sicherheitsbehördliche Erkenntnisse in die Zuwendungsentscheidungen einfließen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort des Senats bestätigt Zuwendungen von 135.000 Euro für 2024 und 2026 sowie 131.562,06 Euro für 2025. Es gibt keine besonderen Auflagen für die Förderung im Jahr 2026, und der Senat hat keine Kenntnis von sicherheitsbehördlichen Erkenntnissen, die die Zuwendungsentscheidung beeinflussen könnten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten des Senats werfen Fragen zur Transparenz und Sicherheit bei der Vergabe von Fördermitteln auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Verbindungen von Islamic Relief Deutschland zur Muslimbruderschaft, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden.