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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 Fünf Jahre LADG-Ombudsstelle – Bilanz, Kosten und Rechtsgrundlagen

13. Juli 2026Dokument 19/26450 · WP 19Berlin
Jeannette Auricht
AntidiskriminierungsgesetzOmbudsstelleDiskriminierungPersonalkostenBeschwerdestelle
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD) befasst sich mit der Bilanz der LADG-Ombudsstelle fünf Jahre nach ihrer Einrichtung im Jahr 2020. Die Ombudsstelle berät Menschen, die sich nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) diskriminiert fühlen. Die Anfrage thematisiert Kosten, Personalausstattung, Beratungsfallzahlen, Entschädigungszahlungen und die Rechtsgrundlagen der Arbeit der Ombudsstelle im Zeitraum 2020 bis 2025.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die LADG-Ombudsstelle, die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, weitere Berliner Senatsverwaltungen und Behörden (u.a. Polizei Berlin, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Inneres und Sport) sowie Personen, die Beratung wegen möglicher Diskriminierung suchen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt u.a.: Wie definiert der Senat den Begriff „Diskriminierung“ in der Praxis und wie verhält sich dies zu einer erfolgreichen Klage nach § 8 LADG? Welche Gesamtkosten entstanden 2020–2025 für Personal, Sachmittel, dezentrale Beschwerdestellen, Fortbildungen, Entschädigungs- und Schadensersatzleistungen sowie Verfahrens- und Anwaltskosten? Wie viele Stellen sind der Ombudsstelle zugeordnet und wie erklärt sich eine Mittelverschiebung zwischen zwei Haushaltstiteln? In welcher Höhe wurden Mittel im Doppelhaushalt 2026/2027 abgerufen und wie wurde der Umzug der Ombudsstelle budgetiert? Wie viele Beratungsanfragen gingen 2020–2025 nach Jahr, Fallkategorie und Diskriminierungsmerkmal ein?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Personalkosten der Ombudsstelle betrugen 467.207 € (2025), 360.570 € (2024) und 234.257 € (Mai–Dezember 2023); es sind keine Beamt*innen beschäftigt. Sachkosten lagen zwischen rund 960 € (2023) und 14.750 € (2021). Sechs Behörden gaben bezifferbare Kosten für dezentrale Beschwerdestellen an, die sich auf insgesamt 0 € belaufen. Für verpflichtende LADG- und Diversity-Fortbildungen entstanden 2020–2025 Kosten von 182.178,77 €. An Entschädigungs-/Schadensersatzleistungen nach § 8 LADG wurden insgesamt 750 € (Polizei Berlin), 1.763,50 € (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, 2024) und 750 € (Senatsverwaltung für Finanzen/Bezirk Tempelhof-Schöneberg, 2023) gezahlt. Verfahrens- und Anwaltskosten des Landes betrugen 249,00 € (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) und 287,59 € (Polizei Berlin). Der Stellenplan weist für die Ombudsstelle 1 Leitung (EG 14), 1 Referent*in (EG 13) und 1 Sachbearbeitung (EG 10) sowie zwei befristete EG-13-Stellen aus; seit 2020 habe es keinen Personalaufwuchs gegeben. Die Mittelverschiebung zwischen den Haushaltstiteln 42811 und 42801 stehe laut Antwort nicht im Zusammenhang mit der Ombudsstelle, sondern mit der Umwandlung befristeter Beschäftigungspositionen in Dauerstellen. Die Beratungsanfragen stiegen von 139 (2020) über 392 LADG-Anfragen (2021) auf insgesamt 645 (2022) und 883 (2023); die Darstellung der Zahlen für 2024 und 2025 bricht im vorliegenden Dokumenttext ab. Der geplante Umzug der Ombudsstelle in eigene Räume in der Alt-Moabit 59-61 wurde erst im Juni 2026 realisiert; bis dahin waren keine entsprechenden Kosten angefallen, und bislang wurden keine Mittel aus dem Doppelhaushalt 2026/2027 dafür abgerufen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von der Abgeordneten Jeannette Auricht (AfD); eine Antwort der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung liegt vor (Antwort vom 7. Juli 2026). Die Fragestellerin verweist in ihrer Vorbemerkung auf den Fünfjahresbericht der LADG-Ombudsstelle und eine Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 5. Mai 2026 sowie darauf, dass die Ombudsstelle laut diesem Bericht ein gesetzliches Initiativrecht fordert, um bei struktureller Diskriminierung auch ohne individuelle Beschwerde tätig werden zu können. Die Verwaltung weist in ihrer Vorbemerkung darauf hin, dass die Daten zu den Fragen 2.c., d., e., f. und 7 nicht regelmäßig erhoben, sondern eigens bei den Behörden abgefragt wurden.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26450, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.