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BerlinSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Verkauf der Liegenschaft Dreilindenstraße 42 – Was wird aus den Mieter*innen?

13. Juli 2026Dokument 19/26455 · WP 19Berlin
Katrin Schmidberger
LiegenschaftsverkaufErsatzwohnungenSanierungMieterschutzBieterverfahren
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Liegenschaft Dreilindenstraße 42 in Berlin, die im Sondervermögen SODA liegt und von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH verwaltet wird. Vier Mietparteien mussten das Gebäude wegen statischer Mängel verlassen und wurden in Ersatzwohnungen untergebracht. Die Fragestellerin will wissen, wie es zu diesem langwierigen Prozess kam, warum die ursprünglich zugesagte Rückkehr nach rund neun Monaten bislang nicht erfolgt ist, und wie es nun mit dem beschlossenen Verkauf der Liegenschaft weitergeht.

👥 Wer ist betroffen?

Die vier Mietparteien der Dreilindenstraße 42, davon drei mit Untermietverträgen über die Berliner Forsten, sowie die zuständigen Stellen BIM, SODA und die Senatsverwaltung für Finanzen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin will u.a. wissen: Wann und warum zogen die Mietparteien aus, welche Ersatzwohnungen wurden angeboten, welche vertraglichen Vereinbarungen zu Dauer und Rückkehr wurden getroffen, warum die Rückkehr nach über zweidreiviertel Jahren noch nicht erfolgt ist, welche baulichen Mängel festgestellt wurden, wie der Verkaufsbeschluss zustande kam, warum das Bieterverfahren trotz vorliegender Genehmigungen verzögert wurde, wie der Senat die Kommunikation der BIM bewertet, welche Mieterschutzklauseln beim Verkauf vorgesehen sind und welche Gesamtkosten bislang entstanden sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort des Senats mussten die Mietparteien wegen statischer Untersuchungen im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten ausziehen; im Oktober 2023 wurden Vereinbarungen zum Wiedereinzug nach ca. neun Monaten geschlossen, die sich durch die im März/April 2024 festgestellte Unbewohnbarkeit des Gebäudes erledigten. Die Gebäudezustandsbewertung ergab laut BIM schweren Befall durch holzzerstörende Organismen, sodass nur ein geringer Teil der Substanz erhalten werden kann; ein Rückbau bis auf die Grundmauern und Neuaufbau wäre nötig, mit einer ersten Grobkostenschätzung von ca. 2,5–3 Mio. € für eine Sanierung. Da dem SODA dafür keine Mittel zur Verfügung stehen, gilt laut Senat der Verkauf als wirtschaftlich sinnvollste Option. Der Aufsichtsrat SODA beschloss den Verkauf am 06.09.2023, der Unterausschuss Vermögensverwaltung nahm dies am 24.01.2024 zur Kenntnis, die Mietparteien wurden am 06.06.2024 schriftlich informiert. Das Bieterverfahren wurde laut Senat bislang nicht eingeleitet, weil weiterhin einvernehmliche Regelungen mit den Mietparteien angestrebt, aber nicht erzielt wurden. Die vier Mietverhältnisse bestehen laut Senat direkt mit dem Land Berlin. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz, ein Abriss wäre möglich; auf dem 2.139 m² großen Grundstück wären bei GFZ 0,40 und GRZ 0,20 maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Zu den Kosten nennt der Senat: Gutachten ca. 9.000 €, Sanierungsplanung/Gerüst/Sicherung ca. 180.000 €, Ersatzwohnungen ca. 2.400 €/Monat, Umzugskosten ca. 12.500 €, Verwaltungskosten 1.800 €; die laufenden monatlichen Gesamtkosten (Betriebskosten und Ersatzwohnungen) beziffert der Senat auf ca. 10.000 €. Zur Frage nach Handlungsbedarf bei der BIM-Aufsicht antwortet der Senat lediglich, der Sachverhalt sei Gegenstand laufender Abstimmungen.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Katrin Schmidberger); eine Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen liegt vor, basierend auf einer Stellungnahme der BIM. Der Senat nennt konkrete Daten (Vereinbarungen Oktober 2023, Unbewohnbarkeits-Einstufung März/April 2024, Aufsichtsratsbeschluss 06.09.2023, Information der Mieter am 06.06.2024) sowie Kostenangaben (Sanierungskosten-Schätzung 2,5–3 Mio. €, diverse Einzelkosten und monatliche Gesamtkosten ca. 10.000 €). Zu Detailfragen zu den konkreten Ersatzwohnungen verweist der Senat auf den Datenschutz und macht keine Angaben. Die Behauptung, die BIM habe der Senatskanzlei unzutreffende Informationen übermittelt, stammt von der Fragestellerin; der Senat antwortet dazu, nach seiner Kenntnis habe kein direkter Austausch zwischen BIM und Senatskanzlei zum Sachverhalt stattgefunden.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26455, Wahlperiode 19, eingereicht 22. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.