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BerlinSchriftliche AnfrageAfD

📄 100 Mrd. Investitionsbedarf für Berlin und doch kein Ende?

13. Juli 2026Dokument 19/26479 · WP 19Berlin
Dr. Kristin Brinker
InvestitionsbedarfInvestitionsprogrammInfrastrukturHaushaltsplanungInvestitionsrückstau
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Zwei aktuelle Studien beziffern den Investitionsbedarf Berlins für die kommenden zehn Jahre auf über 100 Mrd. Euro: Eine Studie im Auftrag des DGB Berlin-Brandenburg und der Hans-Böckler-Stiftung kommt auf 100,5 Mrd. Euro für die Bereiche Infrastruktur, Klimaneutralität, Bildung, Gesundheit und Wohnen bis 2035, eine Studie von IBB, OstBV und UVB auf mindestens 107,8 Mrd. Euro allein für die öffentliche Infrastruktur. Die Fragestellerin möchte wissen, wie der Senat diese Studien bewertet und welche eigenen Berechnungen zum Investitionsbedarf vorliegen.

👥 Wer ist betroffen?

Der Senat von Berlin, insbesondere die Senatsverwaltung für Finanzen, sowie die Bezirke, landeseigene Unternehmen und öffentliche Träger, die an der Investitionsplanung beteiligt sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: Wie bewertet der Senat methodische Qualität und Plausibilität der beiden Studien? Teilt der Senat die genannten Größenordnungen? Über welche eigenen Berechnungen zum Investitionsrückstau verfügt der Senat? Wo stimmen oder weichen die Bedarfe von den Studien ab und warum? Welche Bedarfe sind nicht vollständig finanziert abgebildet? Welche Rolle spielen Bereiche wie Verkehr, ÖPNV, Bildung, Gesundheit, Wohnungsbau und Energienetze? Wie verteilen sich die Bedarfe auf Landesaufgaben, Bezirke und Unternehmen? Wie will der Senat die Bedarfe langfristig finanzieren, und plant er einen regelmäßigen Investitionsbericht?

🔎 Was wurde geantwortet?

Der Senat erklärt, die Studien lediglich als fachliche Beiträge zur Kenntnis zu nehmen, ohne deren methodische Qualität zu bewerten oder eine Aussage zur genannten Größenordnung zu treffen. Eigene ressortübergreifende Berechnungen zum Investitionsrückstau im Sinne einer einheitlichen Steuerungsgröße gebe es nicht; maßgeblich sei das Investitionsprogramm 2025–2029, das 2026 Investitionsausgaben von rund 6 Mrd. Euro und 2027 von knapp 6,3 Mrd. Euro vorsieht. Die Investitionsquote liege im Doppelhaushalt 2026/2027 bei 13,3 % bzw. 13,7 %, der Länderdurchschnitt bei 10–15 %. Für 2026–2029 werden die Investitionsbedarfe aufgeschlüsselt: unmittelbare Landesaufgaben zwischen rund 2,73 und 3,41 Mrd. Euro jährlich, Bezirke zwischen 408 und 574 Mio. Euro, landeseigene Unternehmen zwischen rund 1,18 und 1,3 Mrd. Euro, bei Gesamtsummen von 5,58 bis 6,31 Mrd. Euro pro Jahr. Alle als notwendig erkannten Investitionsbedarfe seien nach Senatsangabe vollständig im Investitionsprogramm abgebildet. Priorisiert würden laut Senat etwa Brückenbaumaßnahmen mit einem Gesamtkostenumfang von 167 Mio. Euro aus dem Bundessondervermögen. Doppelzählungen würden durch die zentrale Revision der Anmeldungen sowie bei Schulen durch die eindeutige 'Berliner Schulnummer' vermieden. Einen eigenen regelmäßigen Infrastruktur- oder Investitionsbericht plant der Senat nicht gesondert, da Investitionsprogramm und Finanzplanung dessen mögliche Inhalte bereits abdeckten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Abgeordneten Dr. Kristin Brinker am 23.06.2026 eingereicht; die Antwort des Senats liegt vor und datiert vom 06.07.2026, unterzeichnet von Tanja Mildenberger (Senatsverwaltung für Finanzen) in Vertretung. Die in der Vorbemerkung der Fragestellerin genannten Zahlen (100,5 Mrd. Euro bzw. mindestens 107,8 Mrd. Euro Investitionsbedarf bis 2035) stammen aus den zitierten Studien von DGB Berlin-Brandenburg/Hans-Böckler-Stiftung (2026) und von IBB/OstBV/UVB (2025); der Senat bewertet oder bestätigt diese Zahlen nicht. Der Senat verweist zur Orientierungsgröße der Investitionsquote auf eine Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2027 und die Finanzplanung 2028 bis 2030.

Quelle: Berlin, Dokument 19/26479, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.