Zurück zur Übersicht
Baden-WürttembergBeschlussempfehlungSPDBündnis 90/Die GrünenCDUFDPDVP

Dokument 17/10220

1. April 2026Dokument 17/10220 · WP 17Baden-Württemberg
Jochen Haußmann, Florian Wahl
PflegequalitätWohngemeinschaftenGesetzHeimrechtEntbürokratisierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument enthält die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Teilhabe- und Pflegequalität. Es werden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgeschlagen, um die Regelungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften zu konkretisieren und die Heimmitwirkung zu stärken.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, Angehörige sowie Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe in Baden-Württemberg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen zuzustimmen, die insbesondere die Anzeigepflicht für ambulant betreute Wohngemeinschaften und die Einrichtung einer Beschwerdestelle im Sozialministerium betreffen. Zudem wird eine Berichterstattung über die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen bis zum 30. Juni 2028 gefordert.

🔎 Kernergebnisse

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf öffentlich beraten und die Bedenken der Fraktionen sowie der Anhörenden berücksichtigt. Es wird eine Entbürokratisierung des Heimrechts angestrebt, ohne die Qualität der Pflege zu gefährden. Die Stellungnahmen aus der Anhörung wurden in die Empfehlungen aufgenommen.

⚡ Einordnung

Das Vorhaben wird kontrovers diskutiert. Während die Regierungsfraktionen die Entbürokratisierung und Flexibilisierung begrüßen, äußern Oppositionsfraktionen Bedenken hinsichtlich des Schutzes von Pflegebedürftigen und der Mitbestimmung in Wohngemeinschaften. Die politische Debatte ist geprägt von unterschiedlichen Auffassungen über die Balance zwischen Bürokratieabbau und notwendigem Schutz.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 17/10220, Wahlperiode 17

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.