❓ Dokument 17/10293
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Timm Kern behandelt die Situation von Kindern mit Behinderungen, die auf Schulbegleitung angewiesen sind. Insbesondere wird gefragt, ob die Schulpflicht ausgesetzt wird, wenn eine Schulbegleitung fehlt, und welche Regelungen es dazu gibt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder mit Behinderungen, die auf Schulbegleitung angewiesen sind, sowie deren Familien und die Schulen in Baden-Württemberg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Aussetzung der Schulpflicht, zur Beurteilung von Schulbegleitungen in Regelschulen versus SBBZ, zur Nutzung von Schulbegleitungen im Home-Schooling und zu den Qualifikationen von Schulbegleitungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass der Rechtsanspruch auf Schulbegleitung besteht und die Verantwortung für die Bereitstellung von Schulbegleitungen bei den kommunalen Trägern liegt. Es wird betont, dass die Schulpflicht auch bei Ausfall einer Schulbegleitung aufrechterhalten werden muss.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie auf die Herausforderungen hinweist, die Kinder mit Behinderungen in der Schule ohne ausreichende Unterstützung erleben. Die Diskussion über die Finanzierung und Bereitstellung von Schulbegleitungen ist von großer Bedeutung für die Inklusion in Schulen.