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Baden-WürttembergAntragSPD

📝 Dokument 18/128

16. Juli 2026Dokument 18/128 · WP 18Baden-Württemberg
Dr. Boris Weirauch, Dr. Fulst-Blei, Sigg, Dr. Kliche-Behnke, Steinhülb-Joos
StromspeicherBatterienEnergiewirtschaftUmweltBaden-Württemberg
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Antrag zielt darauf ab, Informationen über den aktuellen Stand und die zukünftigen Pläne zum Ausbau von Großbatteriespeichern in Baden-Württemberg zu erhalten. Es werden verschiedene Aspekte wie die Anzahl der bestehenden Speicher, deren Kapazität und die geplanten Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus angesprochen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger von Baden-Württemberg, die Energiewirtschaft sowie kommunale Einrichtungen, die von der Nutzung und dem Ausbau von Batteriespeichern profitieren könnten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass die Landesregierung berichtet über: 1. den aktuellen Umfang und die Anzahl der Großbatteriespeicher, 2. die geplante Gesamtkapazität in den kommenden Jahren, 3. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus, 4. die Bedeutung von Großbatterien für die Strompreise und 5. die Rolle von Künstlicher Intelligenz in der Prognose von Strombedarf.

🔎 Konkrete Inhalte

Die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft gibt an, dass aktuell 68 Batteriespeicher mit über 1 MWh in Betrieb sind und eine Gesamtleistung von ca. 278 MWh haben. Weitere Details zur zukünftigen Kapazität und den Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbaus werden in der Stellungnahme behandelt.

⚡ Einordnung

Der Antrag ist politisch relevant, da er die Diskussion über den Ausbau erneuerbarer Energien und die Stabilität des Stromnetzes in Baden-Württemberg anregt. Die Unterstützung durch die SPD zeigt das Interesse an einer nachhaltigen Energiezukunft, während die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen von der Landesregierung abhängt.

Quelle: Baden-Württemberg, Dokument 18/128, Wahlperiode 18, eingereicht 18. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.