✅ Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 9. Juni 2026 – Drucksache 18/84 Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen
📋 Worum geht es?
Das Dokument befasst sich mit der Genehmigung von Ausnahmegenehmigungen für Mitglieder der Landesregierung, die in Aufsichtsräten wirtschaftlicher Unternehmen tätig sind. Es wird vorgeschlagen, die entsprechenden Genehmigungen gemäß Artikel 53 Absatz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg zu erteilen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung von Baden-Württemberg, die in verschiedenen wirtschaftlichen Unternehmen tätig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die beantragten Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Mitglieder der Landesregierung von der zivilrechtlichen Haftung freizustellen, wenn sie in der Leitung oder im Aufsichtsorgan eines wirtschaftlichen Unternehmens tätig sind.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, die die Genehmigung der Ausnahmegenehmigungen für die genannten Minister und Staatssekretäre umfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung des Landtags erforderlich ist.