📄 Dokument 18/151
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert über die Anpassung der Entschädigungsleistungen für Abgeordnete in Baden-Württemberg. Die Anpassungen basieren auf den aktuellen Nominallohn- und Verbraucherpreisindices sowie dem Höchstbeitrag zur Rentenversicherung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg, die von den Anpassungen der Entschädigung, Kostenpauschale und Vorsorgebeitrag betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden die neuen Beträge für die Abgeordnetenentschädigung, die Kostenpauschale und den Vorsorgebeitrag ab dem 1. Juli 2026 vorgeschlagen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Die Entschädigung wird auf 9.648 Euro, die Kostenpauschale auf 2.804 Euro und der Vorsorgebeitrag auf 2.277 Euro angepasst. Diese Beträge werden im Gesetzblatt veröffentlicht.
⚡ Einordnung
Die Anpassung der Entschädigungsleistungen ist wichtig für die finanzielle Situation der Abgeordneten. Es gibt keine nennenswerten politischen Kontroversen zu diesem Thema, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Anpassung handelt.