❓ Dokument 18/63
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Landesregierung zu verschiedenen Aspekten der Einbürgerung im Landkreis Calw befragt. Es geht um die Anzahl der Einbürgerungen seit 2020, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer vor der Einbürgerung, sowie die finanziellen Bedingungen der Antragsteller.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Einbürgerungsantragsteller im Landkreis Calw sowie die zuständigen Behörden, die mit der Bearbeitung dieser Anträge betraut sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zur Anzahl der Einbürgerungen, den Aufenthaltsdauern der Antragsteller, den Voraussetzungen nach alter und neuer Rechtslage, sowie zur finanziellen Situation der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung beinhalten unter anderem, dass die durchschnittliche Aufenthaltsdauer vor der Einbürgerung im Jahr 2025 bei 14,9 Jahren lag. Aktuell liegen 1.674 offene Einbürgerungsanträge im Landkreis Calw vor. Eine Prognose zur Entwicklung der Einbürgerungszahlen bis 2030 ist nicht möglich.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts, das seit dem 27. Juni 2024 in Kraft ist. Die Antworten der Regierung könnten politische Diskussionen über die Einbürgerung und Migration im Landkreis Calw anstoßen.