❓ Dokument 18/98
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Entwicklung der freiwilligen Entlassungen von Polizeibeamten seit 2022 sowie die Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen durch das Land Baden-Württemberg thematisiert. Es wird nach den Gründen für die Entlassungen und den Anträgen auf Schmerzensgeld gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Polizeibeamte in Baden-Württemberg, insbesondere die, die seit 2022 ihre Entlassung beantragt haben, sowie die Landesregierung und das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Anzahl der Entlassungen, den beamtenrechtlichen Status der Entlassenden, die Erfassung von Entlassungsgründen sowie die Anzahl und Ablehnungsgründe von Anträgen auf Schmerzensgeldübernahme.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass seit 2022 insgesamt 275 Entlassungsanträge von Polizeibeamten gestellt wurden. Die Zahlen deuten nicht auf einen signifikanten Anstieg hin. Zudem wurden seit 2018 insgesamt 1.090.523,52 Euro an Schmerzensgeldansprüchen übernommen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Personalfluktuation in der Polizei auf und könnte politische Diskussionen über die Arbeitsbedingungen und die Attraktivität des Polizeidienstes in Baden-Württemberg anstoßen.