📄 Dokument 19/10000
📋 Worum geht es?
Die Schriftliche Anfrage von Toni Schuberl befasst sich mit der Personalsituation in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es werden Fragen zur Entwicklung des Stellenplans, unbesetzten Stellen und dem Personalbedarf aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die sechs bayerischen Verwaltungsgerichte sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, die Richterinnen und Richter sowie das nichtrichterliche Personal.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden konkrete Fragen zur Entwicklung des Stellenplans seit 2015, zur Anzahl der unbesetzten Stellen und zur Erfassung des Personalbedarfs gestellt. Zudem wird nach den Ursachen für den Personalbedarf und der Verfahrensdauer gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass es keine separaten Stellenpläne für die Verwaltungsgerichte gibt und die unbesetzten Stellen variieren. Der Personalbedarf wird durch ein Monitoring der Eingangs- und Erledigungszahlen ermittelt. Die durchschnittliche Dauer erstinstanzlicher Verfahren wird seit 2022 erfasst.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie auf die Herausforderungen in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit hinweist, insbesondere im Kontext steigender Asylklagen und der Notwendigkeit, den Personalbedarf zu decken. Die Staatsregierung sieht die aktuelle Personalsituation als ausreichend an, was jedoch von verschiedenen politischen Akteuren kritisch hinterfragt werden könnte.