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BayernSchriftliche AnfrageAfD

📄 Fragen zu den Ausgaben der Bayerischen Staatsregierung für die Bayern-Allianz gegen Desinformation in den Jahren 2025 bis 2027

24. April 2026Dokument 19/11028 · WP 19Bayern
Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier
Bayern-AllianzDesinformationAusgabenHaushaltStaatsregierung

📋 Worum geht es?

Die Schriftliche Anfrage befasst sich mit den finanziellen Ausgaben der Bayerischen Staatsregierung für die Bayern-Allianz gegen Desinformation in den Jahren 2025 bis 2027. Die Abgeordneten fordern detaillierte Informationen zu den tatsächlichen und geplanten Ausgaben sowie zu den durchgeführten Maßnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger Bayerns, die durch Desinformation beeinflusst werden können, sowie die beteiligten NGOs und Institutionen, die in die Maßnahmen der Bayern-Allianz involviert sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden konkrete Fragen zu den Ausgaben im Jahr 2025, den geplanten Ausgaben für 2026 und 2027 sowie zu den durchgeführten Maßnahmen gestellt. Die Abgeordneten verlangen detaillierte tabellarische Aufstellungen der Haushaltstitel und der jeweiligen Beträge.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Staatsregierung auf die Anfrage beinhalten Informationen zu den tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2025, die insgesamt 325.440 Euro für die Bayern-Allianz und 311.668,66 Euro für das Internetportal 'GELOGEN?!' betrugen. Für die Jahre 2026 und 2027 können die geplanten Ausgaben erst nach dem Haushaltsbeschluss konkretisiert werden.

⚡ Einordnung

Die Anfrage zeigt das politische Interesse an der Transparenz der Ausgaben im Bereich der Bekämpfung von Desinformation. Die Diskussion über die Effektivität der Bayern-Allianz und die Verwendung der Mittel könnte in der Öffentlichkeit und unter politischen Akteuren Kontroversen auslösen.

Quelle: Bayern, Dokument 19/11028, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.