📄 Nachtbetrieb der Nebelhornbahn – droht ein Präzedenzfall für den gesamten bayerischen Alpenraum?
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird der Antrag der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft auf Änderung der Betriebsgenehmigung thematisiert. Es wird untersucht, ob der beantragte Nachtbetrieb einen Präzedenzfall für den bayerischen Alpenraum darstellen könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner der Region, Naturschutzbehörden, sowie Tierarten im Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Genehmigung des Nachtbetriebs, den Auswirkungen auf die Tierwelt und die Einhaltung von Naturschutzauflagen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft hat ihren Antrag auf Nachtbetrieb zurückgezogen. Derzeit gilt eine Betriebszeit von 07:30 bis 17:30 Uhr. Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Licht- und Lärmimmissionen vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Vereinbarkeit des Nachtbetriebs mit Naturschutzvorgaben auf und könnte weitreichende Folgen für andere Bergbahnen im bayerischen Alpenraum haben.