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BayernSchriftliche AnfrageSPD

📄 Nachtbetrieb der Nebelhornbahn – droht ein Präzedenzfall für den gesamten bayerischen Alpenraum?

27. April 2026Dokument 19/11304 · WP 19Bayern
Florian von Brunn
NebelhornbahnNachtbetriebLandschaftsschutzgebietNaturschutzAlpenraum

📋 Worum geht es?

In dieser schriftlichen Anfrage wird der Antrag der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft auf Änderung der Betriebsgenehmigung thematisiert. Es wird untersucht, ob der beantragte Nachtbetrieb einen Präzedenzfall für den bayerischen Alpenraum darstellen könnte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner der Region, Naturschutzbehörden, sowie Tierarten im Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Genehmigung des Nachtbetriebs, den Auswirkungen auf die Tierwelt und die Einhaltung von Naturschutzauflagen gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft hat ihren Antrag auf Nachtbetrieb zurückgezogen. Derzeit gilt eine Betriebszeit von 07:30 bis 17:30 Uhr. Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Auswirkungen von Licht- und Lärmimmissionen vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wirft Fragen zur Vereinbarkeit des Nachtbetriebs mit Naturschutzvorgaben auf und könnte weitreichende Folgen für andere Bergbahnen im bayerischen Alpenraum haben.

Quelle: Bayern, Dokument 19/11304, Wahlperiode 19, eingereicht 24. Februar 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.