📄 Dokument 19/11704
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Gebührenpraxis für Auskünfte nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) thematisiert. Es werden Fragen zur Erhebung von Gebühren, insbesondere bei Anfragen zu Wasserentnahmen, aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Antragsteller aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Medien, die Informationen nach dem BayUIG anfordern möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl und Höhe der erhobenen Gebühren, zur Einheitlichkeit der Praxis zwischen verschiedenen Behörden und zu den Auswirkungen hoher Gebühren auf den Informationszugang gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung hat keine umfassenden Daten zur Gebührenpraxis, da Anfragen nicht zentral erfasst werden. In den letzten Jahren wurden nur einige Gebühren erhoben, wobei die Höhe variierte. Es gibt keine Hinweise auf eine prohibitive Wirkung der Gebühren auf den Informationszugang.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zielt darauf ab, die Transparenz und Zugänglichkeit von Umweltinformationen zu verbessern. Es gibt Bedenken, dass hohe Gebühren Antragsteller abschrecken könnten, was die Staatsregierung jedoch nicht bestätigt.