📄 Initiativdrucksache 19/11839
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Auswirkungen des Kabinettsentwurfs zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes auf die Biomethanbranche in Bayern. Insbesondere wird die Frist für den Netzanschluss neuer Biomethananlagen thematisiert, die von zehn Jahren auf 20 Jahre für Bestandsanlagen differenziert wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Betreiber von Biomethananlagen in Bayern, die Landwirtschaft sowie die Verbraucher, die auf eine sichere Energieversorgung angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen die Staatsregierung nach der Anzahl der in Betrieb befindlichen und geplanten Biomethananlagen, den erwarteten Auswirkungen der neuen Fristen sowie den geplanten Maßnahmen zum Schutz der Branche.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung hat Informationen zu den in Betrieb befindlichen Biomethananlagen bereitgestellt. Es gibt derzeit 26 Anlagen mit einer Gesamterzeugungsleistung von 176.540 kWh/h. Die Staatsregierung erwartet negative Auswirkungen auf den Ausbau der Biomethaneinspeisung durch die verkürzte Frist, kann jedoch keine genauen Zahlen zu gefährdeten Anlagen nennen.