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BayernSchriftliche AnfrageBündnis 90/Die Grünen

📄 Mindestbesichtigungsquote und Entwicklung beim Personalaufbau zum Arbeitsschutz

8. Juni 2026Dokument 19/11840 · WP 19Bayern
Eva Lettenbauer
ArbeitsschutzMindestbesichtigungsquotePersonalaufbauBetriebsbesichtigungenGesundheitsschutz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes in Bayern, insbesondere die Mindestbesichtigungsquote (MBQ) von 5 Prozent der Betriebe pro Jahr, die seit 2026 gilt. Es wird nach der Bewertung der Staatsregierung, den zuständigen Aufsichtsbehörden und dem Personalbedarf gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Aufsichtsbehörden in Bayern, die Betriebe, die unter das Arbeitsschutzgesetz fallen, sowie die Beschäftigten in diesen Betrieben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Umsetzung der MBQ, zur Personalausstattung der Aufsichtsbehörden und zu den Herausforderungen beim Personalaufbau gestellt. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, die die Staatsregierung plant, um die MBQ zu erreichen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Staatsregierung hat die Umsetzung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes als herausfordernd bewertet. Es wurden 14 zusätzliche Stellen für die MBQ geschaffen, jedoch wird die Personalausstattung als nicht ausreichend angesehen. Die Besichtigungsquote lag 2025 bei 1,27 Prozent.

⚡ Einordnung

Die Anfrage zeigt die Herausforderungen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes in Bayern auf und beleuchtet die Notwendigkeit einer ausreichenden Personalausstattung. Es gibt eine politische Diskussion über die Effektivität der MBQ und die Unterstützung durch die Staatsregierung.

Quelle: Bayern, Dokument 19/11840, Wahlperiode 19, eingereicht 30. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.