📄 Dokument 19/11930
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Staatsregierung zu verschiedenen Aspekten der Drohnenführerscheine in Bayern befragt. Es geht um die Anzahl der Inhaber solcher Führerscheine, die zuständigen Behörden und die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die in Bayern wohnhaften oder tätigen Personen, die Drohnen nutzen, sowie die Behörden, die für die Ausstellung und Kontrolle der Drohnenführerscheine zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen nach der Anzahl der Inhaber von EU-Kompetenznachweisen und Fernpilotenzeugnissen, der zuständigen Behörden für die Kontrolle und die Kostenübernahme durch den Freistaat Bayern für Polizeibeamte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Staatsregierung zeigen, dass keine genauen Zahlen zu den Inhabern von Drohnenführerscheinen vorliegen, da die Zuständigkeit beim Luftfahrt-Bundesamt liegt. Auch die Kontrolle obliegt den örtlichen Landesluftfahrtbehörden. In den letzten fünf Jahren wurden 46 Verfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften geführt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Notwendigkeit von klaren Statistiken und Kontrollen im Bereich der Drohnennutzung, was für die Sicherheit und die ordnungsgemäße Anwendung von Drohnen in Bayern von Bedeutung ist. Die Antworten der Staatsregierung könnten auf eine Lücke in der Datenerhebung hinweisen.