📄 Archivierung der Akten des 2. NSU-Untersuchungsausschusses
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Archivierung der Akten des 2. NSU-Untersuchungsausschusses thematisiert. Der Abgeordnete Toni Schuberl fragt die Staatsregierung nach dem Status der Archivierung und den Gründen für mögliche Unterlassungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatsministerien des Innern sowie der Justiz, die für die Archivierung der relevanten Akten zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Archivierung der dem Untersuchungsausschuss zugelieferten Akten, zur Archivierung von Akten zu 232 Personen im Umfeld des NSU sowie zur digitalen Archivierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung hat erklärt, dass die Archivierung der Akten durch das Landtagsarchiv genehmigt wurde. Es gibt Einverständnis zur Archivierung, und die Akten werden den zuständigen Archiven angeboten. Digitale Akten sind ebenfalls gespeichert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Archivierung von Akten im Kontext des NSU-Untersuchungsausschusses. Es gibt keine Hinweise auf die Vernichtung von Akten, was für die Aufklärung von Bedeutung ist.