📄 Initiativdrucksache 19/12220
📋 Worum geht es?
In der schriftlichen Anfrage wird untersucht, wie Stiftungsvermögen in Bayern zwischen 1970 und 1999 hinsichtlich der Erbschaftsteuer behandelt wurde. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Familienstiftungen und der Erbersatzsteuer.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Familienstiftungen in Bayern sowie die bayerischen Finanzbehörden, die für die Erhebung und Prüfung der Erbschaftsteuer zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden spezifische Fragen zur Anzahl der Familienstiftungen, dem Gesamtvolumen des Vermögens und den Erbersatzsteuerprüfungen in Bayern gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung weist darauf hin, dass eine vollständige Beantwortung der Anfrage aufgrund von rechtlichen und praktischen Gründen nicht möglich ist. Es wird auf die Einführung der Erbersatzsteuer 1974 und die damit verbundenen Herausforderungen hingewiesen.