📄 Dokument 19/12221
📋 Worum geht es?
In der schriftlichen Anfrage wird untersucht, wie Stiftungsvermögen in Bayern zwischen 2016 und 2025 hinsichtlich der Erbschaftsteuer behandelt wurde. Der Fokus liegt auf der Erbersatzsteuer und den Regelungen zur Verschonung von Betriebsvermögen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Familienstiftungen in Bayern, die unter das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz fallen, sowie die bayerischen Finanzbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Erbersatzsteuerprüfungen, zum Gesamtvolumen des Stiftungsvermögens und zu Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen gestellt. Zudem wird nach der Einflussnahme der 'Stiftung Familienunternehmen' gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Staatsregierung zeigt, dass im Zeitraum 2016 bis 2025 nur vier Erbersatzsteuerprüfungen stattfanden, mit einem Gesamtvolumen von 4.651.674 Euro und einer festgesetzten Erbersatzsteuer von 475.532 Euro. Es wurden keine Steuerbefreiungen oder Erlassfälle nach § 28a ErbStG gewährt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort der Staatsregierung werfen Fragen zur Wirksamkeit der Erbersatzsteuer auf und beleuchten die Rolle von Familienstiftungen in der bayerischen Steuerpolitik. Die Ergebnisse könnten Auswirkungen auf zukünftige steuerliche Regelungen haben.