📄 Initiativdrucksache 19/12257
📋 Worum geht es?
In dieser schriftlichen Anfrage wird die Absicherung von freiwilligen Feuerwehrdienstleistenden in Bayern untersucht, insbesondere im Falle von Verletzungen während Einsätzen oder Übungen, die zu Arbeitsunfähigkeit führen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind freiwillige Feuerwehrdienstleistende, insbesondere Selbstständige und Landwirte in Bayern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Art der Leistungen, zur Übernahme von Kosten für Betriebshelfer und zur Bewertung der Absicherung durch die Staatsregierung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsregierung bestätigt, dass freiwillige Feuerwehrdienstleistende über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Selbstständige erhalten bereits ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit Verletztengeld. Zudem werden Informationen zu Betriebshelferkosten und Unterstützungsleistungen bereitgestellt.