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BremenGesetzentwurf

⚖️ Dokument 21/1829

12. Juni 2026Dokument 21/1829 · WP 21Bremen
DatenschutzZuverlässigkeitsprüfungÖffentliche VeranstaltungenBremenGesetzänderung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine Rechtsgrundlage für Zuverlässigkeitsprüfungen bei Veranstaltungen von öffentlichen Stellen zu schaffen. Diese Prüfungen sind notwendig, um Sicherheitsrisiken zu minimieren, die durch privilegierten Zugang zu solchen Veranstaltungen entstehen können.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, insbesondere solche mit privilegiertem Zugang, sowie die Veranstalter und der Polizeivollzugsdienst.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, im Bremischen Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung eine Regelung einzuführen, die es erlaubt, unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten zur Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen zu verarbeiten.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält spezifische Regelungen zur Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen, einschließlich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie der Rechte der betroffenen Personen. Er beschreibt auch die Verantwortlichkeiten der Veranstalter und des Polizeivollzugsdienstes.

⚡ Einordnung

Das Vorhaben wird als notwendig erachtet, um Sicherheitslücken zu schließen, die bei öffentlichen Veranstaltungen bestehen können. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Freiwilligkeit der Einwilligung der betroffenen Personen.

Quelle: Bremen, Dokument 21/1829, Wahlperiode 21

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.