⚖️ Dokument 21/1829
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine Rechtsgrundlage für Zuverlässigkeitsprüfungen bei Veranstaltungen von öffentlichen Stellen zu schaffen. Diese Prüfungen sind notwendig, um Sicherheitsrisiken zu minimieren, die durch privilegierten Zugang zu solchen Veranstaltungen entstehen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, insbesondere solche mit privilegiertem Zugang, sowie die Veranstalter und der Polizeivollzugsdienst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, im Bremischen Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung eine Regelung einzuführen, die es erlaubt, unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten zur Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen zu verarbeiten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält spezifische Regelungen zur Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen, einschließlich der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, sowie der Rechte der betroffenen Personen. Er beschreibt auch die Verantwortlichkeiten der Veranstalter und des Polizeivollzugsdienstes.
⚡ Einordnung
Das Vorhaben wird als notwendig erachtet, um Sicherheitslücken zu schließen, die bei öffentlichen Veranstaltungen bestehen können. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Freiwilligkeit der Einwilligung der betroffenen Personen.