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BremenMitteilung des Senats

📄 Dokument 21/1830

12. Juni 2026Dokument 21/1830 · WP 21Bremen
elektronische AufenthaltsüberwachungSicherheitsgesetzStaatsvertragBremenGefahrenabwehr
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument beschreibt einen Staatsvertrag zur Fortführung und Erweiterung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Bremen und anderen Bundesländern. Es wird erläutert, wie die gesetzlichen Grundlagen für die Überwachung geschaffen werden, um die Sicherheit zu erhöhen und den Schutz verletzter Personen zu gewährleisten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind verurteilte Personen unter Führungsaufsicht, die Polizei, Justizbehörden sowie verletzte oder bedrohter Personen, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, eine gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder einzurichten, um die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung zu koordinieren und zu optimieren.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält Informationen über die Notwendigkeit und die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Aufenthaltsüberwachung sowie die Aufgaben der neuen Überwachungsstelle. Es wird betont, dass diese Maßnahmen nicht als Ersatz für andere Schutzmaßnahmen dienen sollen.

⚡ Einordnung

Der Staatsvertrag wird als notwendig erachtet, um die Sicherheit in der Gesellschaft zu erhöhen. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und der Wirksamkeit solcher Überwachungsmaßnahmen, die in der politischen Debatte diskutiert werden.

Quelle: Bremen, Dokument 21/1830, Wahlperiode 21

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.