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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Regelleistungsberechtigte ausländische Staatsangehörige in Hessen, Teil I

7. August 2019Dokument 20/1003 · WP 20Hessen
Bernd-Erich Vohl, Arno Enners, Volker Richter, Claudia Papst-Dippel
RegelleistungsberechtigteSozialleistungenausländische StaatsangehörigeHessenFlüchtlingskrise
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Entwicklung der Zahl der Regelleistungsberechtigten ausländischer Staatsangehöriger in Hessen über die letzten fünf Jahre. Die Fragesteller möchten Informationen zur Entwicklung der Sozialleistungen und deren Verteilung nach Staatsangehörigkeiten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ausländische Staatsangehörige in Hessen, insbesondere die, die Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Entwicklung der Zahl der Regelleistungsberechtigten in Hessen, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Staatsangehörigkeiten, sowie nach dem Anteil der ausländischen Staatsangehörigen an der Gesamtzahl der in Hessen lebenden Ausländer.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass sie keine eigenen statistischen Daten erhebt und die Informationen von der Bundesagentur für Arbeit stammen. Die Antworten beinhalten Daten zu den Regelleistungsberechtigten ausländischer Staatsangehöriger in Hessen für die Jahre 2014 bis 2018, die in den Anlagen 1 bis 3 detailliert aufgeführt sind.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Flüchtlingskrise zu einem Anstieg der Regelleistungsberechtigten ausländischer Staatsangehöriger in Hessen geführt hat. Die Landesregierung hat die Daten zur Entwicklung der Regelleistungsberechtigten zur Beantwortung der Anfrage angefordert und verweist auf die Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Hessen, Dokument 20/1003, Wahlperiode 20, eingereicht 7. August 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.