❓ Verpflichtende Besuche von hessischen Schulklassen in KZ-Gedenkstätten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die verpflichtenden Besuche von Schulklassen in KZ-Gedenkstätten in Hessen. Der Fragesteller hebt die Bedeutung solcher Besuche für die politische Bildung und die Erinnerungskultur hervor. Es wird auf die kritische Sichtweise des Kultusministers und von Fachleuten hingewiesen, die eine Verpflichtung als pädagogisch problematisch erachten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind hessische Schulklassen, Lehrkräfte, Gedenkstätten für Opfer des Nationalsozialismus sowie die Hessische Landeszentrale für politische Bildung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage beinhaltet Fragen zur Anzahl der Schulklassen, die Gedenkstätten besucht haben, zur finanziellen Unterstützung durch die Landeszentrale für politische Bildung und zur pädagogischen Bewertung dieser Besuche.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung gibt an, dass die Anzahl der geförderten Gedenkstättenbesuche in den letzten Jahren gestiegen ist. Im Schuljahr 2016/17 waren es 187 Gruppen, 2017/18 waren es 189 Gruppen und 2018/19 waren es 231 Gruppen. Die Förderung betrug im Durchschnitt 679,22 € für eintägige und 1.599,02 € für mehrtägige Veranstaltungen. Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die eine Verpflichtung als kontraproduktiv bewerten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Wichtigkeit der Besuche für die politische Bildung. Die Landesregierung antwortet, dass eine Verpflichtung von Fachleuten als kritisch angesehen wird. Die Anzahl der geförderten Besuche und die durchschnittlichen Förderbeträge werden konkret genannt.