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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Sprachkenntnisse bei Schöffen an hessischen Gerichten

13. Januar 2023Dokument 20/10346 · WP 20Hessen
Dr. Frank Grobe, Gerhard Schenk
SchöffenSprachkenntnisseGerichtAuswahlkriterienIntegration
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Problematik der Sprachkenntnisse von Schöffen an hessischen Gerichten thematisiert. Es wird auf einen konkreten Fall eingegangen, in dem ein Schöffe aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht in der Lage war, seinen Eid korrekt abzulegen. Die Fragesteller fragen nach den Auswahlkriterien und dem Verfahren zur Sicherstellung der Eignung von Schöffen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Schöffen, die Gerichte in Hessen, die Landesregierung sowie die kommunalen Vertretungen, die für die Auswahl zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach den Kriterien für die Auswahl von Schöffen, den Prozessen zur Sicherstellung ihrer Eignung und der Bewertung der Integration von Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Auswahl der Schöffen durch einen Schöffenwahlausschuss erfolgt und dass die kommunalen Vertretungen geeignete Bewerber auswählen müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fälle, in denen Schöffen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht geeignet sind, vorkommen, jedoch keine statistische Erfassung dazu existiert.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der Eignung von Schöffen mit unzureichenden Sprachkenntnissen. Die Antwort der Landesregierung beschreibt die Verfahren zur Auswahl und Eignung von Schöffen, verweist jedoch darauf, dass keine systematische Erfassung von Fällen mit ungeeigneten Schöffen stattfindet.

Quelle: Hessen, Dokument 20/10346, Wahlperiode 20, eingereicht 13. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.