❓ Notfunk in Krisenfällen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Rolle des Amateurfunks in Krisensituationen thematisiert, insbesondere wie Funkamateure bei Katastrophen helfen können. Es wird nach bestehenden Vereinbarungen zwischen dem Land Hessen und dem Deutschen Amateur-Radio-Club gefragt sowie nach der Einbindung von Funkamateuren in die Krisenkommunikation.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Katastrophenschutzbehörden in Hessen, Funkamateure sowie die Bevölkerung in Krisensituationen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage enthält Fragen zur Unterstützung durch Funkamateure, bestehenden Vereinbarungen mit dem DARC e.V., der Einbindung von Amateurfunkern in Krisenlagen und der Vorbereitung auf Kommunikationsausfälle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine landesweite Vereinbarung mit dem DARC e.V. zur Unterstützung im Katastrophenfall. Es besteht die Möglichkeit, dass lokale Katastrophenschutzbehörden individuelle Vereinbarungen treffen. Zudem wird die Einbindung von Funkamateuren als Ergänzungsmaßnahme nicht als notwendig erachtet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Unterstützung durch Amateurfunker in Notfällen nicht ausreichend gewürdigt wird. Die Landesregierung gibt an, dass keine Unterstützungen von Amateurfunkern in Hessen von 2000 bis 2023 bekannt sind und dass die Nutzung des Amateurfunks im Katastrophenschutz rechtlichen Einschränkungen unterliegt.