❓ Dokument 20/10349
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Bedeutung des Amateurfunks im Katastrophenschutz thematisiert, insbesondere in Krisensituationen, in denen reguläre Kommunikationsnetze ausfallen. Es wird untersucht, ob Vereinbarungen zwischen dem Land Hessen und dem Deutschen Amateur-Radio-Club bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Katastrophenschutzbehörden in Hessen, Funkamateure sowie die Bevölkerung, die im Notfall auf Kommunikationsmöglichkeiten angewiesen ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur bestehenden Unterstützung durch Amateurfunker im Katastrophenschutz, zu Vereinbarungen zwischen dem Land Hessen und dem DARC sowie zur Einbindung von Funkamateuren in Krisensituationen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung zeigen, dass es keine landesweite Vereinbarung mit dem DARC gibt und die Notwendigkeit einer solchen nicht gesehen wird. Es wird betont, dass die unteren Katastrophenschutzbehörden die Möglichkeit haben, individuelle Vereinbarungen zu schließen, jedoch keine allgemeinen Maßnahmen zur Einbindung von Amateurfunkern vorgesehen sind.
⚡ Einordnung
Die politische Einordnung zeigt, dass die Rolle des Amateurfunks im Katastrophenschutz umstritten ist. Während einige die Unterstützung durch Funkamateure als wertvoll erachten, sieht die Landesregierung keinen dringenden Bedarf für eine formelle Einbindung.