❓ Neuregelung des Wohngeldes
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Neuregelung des Wohngeldes, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Es wird auf die erwartete Verdreifachung der Bezugsberechtigten und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Antragsbearbeitung eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Haushalte in Hessen, die Wohngeld beziehen oder beantragen möchten. Insbesondere werden Familien und Wohngemeinschaften angesprochen, die aufgrund der Neuregelungen Anspruch auf Wohngeld haben könnten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der Wohngeldbezieher, zu den erwarteten Antragszahlen und zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Bearbeitung der Anträge.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass Ende 2022 in Hessen 33.199 Haushalte Wohngeld bezogen haben. Für 2023 wird mit rund 130.000 neuen Haushalten gerechnet, die Anspruch auf Wohngeld haben. Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung werden aufgrund des hohen Antragsaufkommens erwartet, und die Landesregierung hat Maßnahmen zur Unterstützung der Wohngeldbehörden ergriffen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Herausforderungen bei der Antragsbearbeitung hingewiesen und betont, dass die Bearbeitung durch die Kommunen erfolgt. Im Jahr 2022 wurden rund 117 Millionen Euro an Wohngeld ausgezahlt, für 2023 wird mit 311 Millionen Euro gerechnet.