❓ Dokument 20/10363
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, wie die Sprachkenntnisse von Schöffen an hessischen Gerichten überprüft werden. Der Anlass ist ein Vorfall, bei dem ein Schöffe wegen mangelnder Deutschkenntnisse abgelehnt wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schöffen, die an hessischen Gerichten tätig sind, sowie die Gerichte selbst und die Verfahrensbeteiligten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Überprüfung der Sprachkenntnisse und gesundheitlichen Eignung von Schöffen gestellt, sowie zur Möglichkeit, Schöffen trotz mangelnder Sprachkenntnisse zu berufen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung betonen, dass eine verdachtslose Überprüfung der Schöffen nicht gesetzlich vorgesehen ist. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass Schöffen im Einzelfall von der Liste gestrichen werden müssen, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Eignung von Schöffen auf und könnte zu Diskussionen über die Auswahlkriterien und die Qualität der Rechtsprechung führen. Die Landesregierung sieht jedoch keine Notwendigkeit für eine umfassende Überprüfung.