❓ Dokument 20/104
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Möglichkeit thematisiert, dass hessische Schulen Rückmeldungen über den Lernfortschritt in Form schriftlicher Bewertungen anstelle von Ziffernnoten geben können. Es wird erläutert, dass die Anzahl der Schulen, die diese Möglichkeit nutzen können, auf 30 pro Jahr beschränkt ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen, insbesondere an den 30 pädagogisch selbstständigen Schulen, die diese neue Form der Notengebung einführen möchten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, nach welchen Kriterien die Schulen ausgewählt werden, die schriftliche Bewertungen erteilen dürfen, welche Schulformen und Jahrgänge betroffen sind und welche Unterstützung die Schulen bei der Umsetzung erhalten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Kultusministers beinhalten, dass die Schulen anhand ihrer Konzepte ausgewählt werden und dass es keine grundsätzlichen Ausschlüsse von Schulformen oder Jahrgangsstufen gibt. Zudem wird betont, dass beim Verlassen der Schule weiterhin Ziffernnoten auf Zeugnissen erstellt werden müssen.
⚡ Einordnung
Die Einführung schriftlicher Bewertungen könnte die Notengebung an Schulen reformieren, jedoch bleibt die Frage, wie diese Änderungen von Lehrkräften und Eltern aufgenommen werden. Es gibt Bedenken hinsichtlich der bürokratischen Belastung für Lehrkräfte und der Notwendigkeit, bestehende rechtliche Rahmenbedingungen zu überprüfen.