❓ Ausstellung von Prüfungszeugnissen auf selbstgewählte Vornamen – Teil 2
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Praxis hessischer Universitäten thematisiert, Prüfungszeugnisse auf selbstgewählte Vornamen auszustellen. Dies betrifft insbesondere trans- und intergeschlechtliche Personen, deren amtliche Ausweisdokumente nicht mit ihrer geschlechtlichen Identität übereinstimmen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind trans- und intergeschlechtliche Studierende an hessischen Universitäten sowie die Hochschulen selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Universitäten die Landesregierung über ihre Praxis informiert haben, ob eine Genehmigung vorliegt und ob Missbrauchsrisiken bestehen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine formale Genehmigung für die Praxis erteilt wurde und dass keine nennenswerten Missbrauchsrisiken bestehen. Die strafrechtliche Bewertung obliegt den Staatsanwaltschaften und Gerichten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Praxis zu Missbrauch führen könnte, was die Landesregierung jedoch verneint. Es wird auf das Transsexuellengesetz verwiesen, das als reformbedürftig gilt.