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HessenKleine Anfrage

❓ Ausstellung von Prüfungszeugnissen auf selbstgewählte Vornamen – Teil 2

19. Januar 2023Dokument 20/10402 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn, Walter Wissenbach
Prüfungszeugnisseselbstgewählte VornamenTransidentitätHochschulenRechtslage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Praxis hessischer Universitäten thematisiert, Prüfungszeugnisse auf selbstgewählte Vornamen auszustellen. Dies betrifft insbesondere trans- und intergeschlechtliche Personen, deren amtliche Ausweisdokumente nicht mit ihrer geschlechtlichen Identität übereinstimmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind trans- und intergeschlechtliche Studierende an hessischen Universitäten sowie die Hochschulen selbst.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen, ob die Universitäten die Landesregierung über ihre Praxis informiert haben, ob eine Genehmigung vorliegt und ob Missbrauchsrisiken bestehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass keine formale Genehmigung für die Praxis erteilt wurde und dass keine nennenswerten Missbrauchsrisiken bestehen. Die strafrechtliche Bewertung obliegt den Staatsanwaltschaften und Gerichten.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Praxis zu Missbrauch führen könnte, was die Landesregierung jedoch verneint. Es wird auf das Transsexuellengesetz verwiesen, das als reformbedürftig gilt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/10402, Wahlperiode 20, eingereicht 19. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.