❓ Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Hessen, die ursprünglich auf den 31. Oktober 2022 festgelegt war, aber auf den 31. Januar 2023 verlängert wurde. Zudem wird die Anzahl der bis zur Frist eingereichten Erklärungen erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundeigentümer in Hessen, die eine Grundsteuererklärung abgeben müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der eingereichten Steuererklärungen, zur Abgabe in elektronischer oder Papierform und zur Einhaltung der Frist durch das Land Hessen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Bis zum Ablauf der Frist am 31. Januar 2023 wurden insgesamt 2.189.793 Erklärungen abgegeben, was 76,63 % der wirtschaftlichen Einheiten entspricht. 92,57 % der Erklärungen wurden elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht. Das Land Hessen hat für seine Grundstücke die Frist zu 100 % eingehalten und 5.415 Erklärungen abgegeben.
⚡ Einordnung
Die Fragestellung bezieht sich auf die Einhaltung der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Landesregierung hat die Abgabe der Erklärungen fristgerecht erfüllt. Es wurden keine weiteren Fristverlängerungen gewährt.