❓ Dokument 20/10413
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Abgabe der Grundsteuererklärungen in Hessen thematisiert. Der Fragesteller erkundigt sich nach der Anzahl der abgegebenen Erklärungen und den Fristen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundeigentümer in Hessen sowie die Landesregierung, die für eigene Grundstücke die Erklärungen abgeben muss.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der abgegebenen Steuererklärungen, den Abgabeformen (elektronisch oder Papier) und der Einhaltung der Fristen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Bis zum Ablauf der Frist am 31. Januar 2023 wurden 2.189.793 Erklärungen abgegeben, was 76,63 % der wirtschaftlichen Einheiten entspricht. 92,57 % der Erklärungen wurden elektronisch über ELSTER eingereicht. Das Land Hessen hat alle erforderlichen Erklärungen fristgerecht abgegeben.
⚡ Einordnung
Die Einhaltung der Frist ist für die Steuerpflichtigen von Bedeutung. Die Antworten der Regierung zeigen, dass die Fristverlängerung für den Bund nicht für das Land Hessen galt, was die Effizienz der Verwaltung unterstreicht.