❓ Dokument 20/10415
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Verteilerschlüssel für die Zuweisung von Geflüchteten in Hessen thematisiert. Der Fragesteller, Dr. Dr. Rainer Rahn, bezieht sich auf einen Bericht über die ungleiche Verteilung von Geflüchteten zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und kreisfreien Städten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Geflüchteten, die in Hessen aufgenommen werden sollen, sowie die Kommunen, insbesondere der Main-Kinzig-Kreis und die kreisfreien Städte wie Frankfurt und Kassel.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Zuweisung von Geflüchteten, zur Festlegung des Verteilerschlüssels und zu Beschwerden anderer Landkreise gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung erläutern, dass die Zuweisungen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz und der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung geregelt sind. Der Verteilerschlüssel gilt bis zum 31. Dezember 2024. Beschwerden von Landkreisen sind bekannt, jedoch wurde kein Änderungsbedarf festgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen bei der Verteilung von Geflüchteten in Hessen und zeigt die unterschiedlichen Perspektiven der betroffenen Kommunen auf. Die Landesregierung hat die Kriterien überprüft, aber keine Änderungen vorgenommen, was zu Spannungen zwischen den Kommunen führen könnte.