❓ Verteilerschlüssel für Geflüchtete in Hessen
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird der Verteilerschlüssel für die Zuweisung von Geflüchteten in Hessen thematisiert. Es wird auf einen Streit zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Landesregierung hingewiesen, der sich um die ungleiche Verteilung von Geflüchteten dreht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, insbesondere der Main-Kinzig-Kreis sowie die kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den spezifischen Zuweisungen von Geflüchteten, der Festlegung des Verteilerschlüssels, der Gültigkeitsdauer sowie der Reaktion der Landesregierung auf Beschwerden anderer Landkreise.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Zuweisungen nach dem Hessischen Landesaufnahmegesetz und der Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung geregelt sind. Der Verteilerschlüssel ist bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Beschwerden von Landkreisen wurden geäußert, jedoch wurde kein Änderungsbedarf festgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn gestellt. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und erklärt, dass die Verteilung von Geflüchteten auf den Einwohnerzahlen und anderen Kriterien basiert. Es wurden keine formalen Beschwerden außer den genannten festgestellt.