❓ Nutzung der Innenräume von Kreisverkehren
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Nutzung der Innenräume von Kreisverkehren thematisiert, insbesondere die Platzierung von Kunstwerken und die Ablehnung von Vorschlägen durch Hessen Mobil. Die Fragesteller erkundigen sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Verkehrssicherheit.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger, die in der Nähe von Kreisverkehren wohnen, sowie die Kommunen und Verkehrsbehörden in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach rechtlichen Vorgaben zur Nutzung der Innenflächen von Kreisverkehren, der Anzahl der hessenweit genutzten Kreisel trotz Sicherheitsbedenken und nach möglichen Maßnahmen der Landesregierung zur Nutzung der Innenräume.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass es rechtliche Vorgaben zur Gestaltung von Kreisinnenflächen gibt, die aus Verkehrssicherheitsgründen keine Hindernisse erlauben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ermittlung der Anzahl der nicht konformen Kreisverkehre nicht möglich ist. Die Innenräume könnten durch geeignete Bepflanzung genutzt werden.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass Sicherheitsgründe die Nutzung der Innenflächen verbieten. Die Landesregierung verweist auf die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen und erklärt, dass Abweichungen von diesen Regelungen eine ausführliche Begründung benötigen. Es liegen keine konkreten Zahlen zu den betroffenen Kreisverkehren vor.