❓ Dokument 20/10559
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Datensicherheit hessischer Schüler und Lehrer im Kontext der Nutzung von Microsoft Office 365 thematisiert. Die Fragesteller beziehen sich auf einen Bericht des Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg und erkundigen sich nach möglichen Schadensersatzforderungen und den Anstrengungen der hessischen Landesregierung zur Überprüfung der Datenspeicherung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schüler und Lehrer in Hessen, sowie die hessischen Schulen, die Microsoft Office 365 nutzen oder in Erwägung ziehen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Einschätzung der Landesregierung zu Schadensersatzforderungen, den Anstrengungen zur Überprüfung von Microsofts Datenspeicherung und nach alternativen Softwareangeboten für Schulen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht derzeit keine bekannten Schadensersatzforderungen aufgrund der Nutzung von Microsoft Office 365. Es wird darauf hingewiesen, dass die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung kein Angebot für Microsoft Office 365 bereitstellt und dass das Kultusministerium in engem Austausch mit dem Datenschutzbeauftragten steht. Aktuell sind keine alternativen Office-Programme im Schulportal verfügbar.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft wichtige Fragen zur Datensicherheit und zum Datenschutz im Schulbereich auf. Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass es derzeit keine konkreten Probleme gibt, jedoch die Diskussion über die Nutzung von Microsoft-Produkten in Schulen weiterhin relevant bleibt.