❓ Dokument 20/10592
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen (SPD) thematisiert die geplante Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder in Hessen ab 2026. Es wird die aktuelle Situation der Ganztagsbetreuung in Hessen sowie die Herausforderungen und Unklarheiten bei der Umsetzung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grundschulkinder in Hessen, deren Eltern sowie die Träger der Jugendhilfe und Schulen, die Ganztagsangebote anbieten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Erstklässler, zur Verfügbarkeit von Ganztagsplätzen und zur zukünftigen Planung der Ganztagsbetreuung gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung rechnet für das Schuljahr 2026/27 mit 56.680 Erstklässlern und gibt an, dass aktuell 82.301 Ganztagsplätze zur Verfügung stehen. Für zwei Drittel der Erstklässler müssten bis 2026/27 2.267 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Die Verantwortung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs liegt bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Landesregierung zeigen die Herausforderungen und den Handlungsbedarf bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung. Die Diskussion um die Qualität und Verfügbarkeit von Ganztagsplätzen ist politisch relevant, da sie die Bildungschancen von Kindern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betrifft.