❓ Dokument 20/10667
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Situation der Mietspiegel in hessischen Städten untersucht. Es wird erörtert, welche Kommunen einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel haben und welche gesetzlichen Verpflichtungen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in hessischen Kommunen, insbesondere Mieterinnen und Mieter in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Erstellung und Begleitung der Mietspiegel durch Kommissionen sowie zur Beteiligung von Sozialverbänden aufgeworfen. Zudem wird nach dem Stand der Umsetzung in Städten gefragt, die gesetzlich zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung beschreibt, dass einige Städte bereits einfache Mietspiegel erstellt haben, während andere Städte, die gesetzlich verpflichtet sind, bis 2024 einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, noch keine konkreten Fortschritte gemeldet haben. Die Landesregierung sieht derzeit keine Veranlassung für Aufsichtsmaßnahmen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen und Fortschritte bei der Umsetzung der Mietspiegelregelungen in Hessen. Es wird deutlich, dass es in einigen Städten Verzögerungen gibt, die möglicherweise rechtliche Konsequenzen haben könnten, was für Mieterinnen und Mieter von Bedeutung ist.