❓ Dokument 20/10705
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Grunderwerbsteuer in Hessen thematisiert, insbesondere die möglichen Auswirkungen eines gesplitteten Steuersatzes für selbstgenutzte Immobilien. Die Fragesteller erkundigen sich nach den finanziellen Folgen und den Statistiken zu Erwerbsvorgängen seit 2019.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Erwerber von Immobilien in Hessen sowie die Landesregierung, die die Steuereinnahmen verwaltet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den Erwerbsvorgängen, den Auswirkungen eines Freibetrags auf die Grunderwerbsteuer und den Möglichkeiten zur Bekämpfung von Steuergestaltungen aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass die Anzahl der Erwerbsvorgänge seit 2019 erfasst wurde, jedoch keine detaillierten Daten zu Art und Nutzung der Immobilien vorliegen. Bei einem Freibetrag bis 500.000 € wird mit Mindereinnahmen von ca. 660 Mio. € für 2023 gerechnet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur zukünftigen Gestaltung der Grunderwerbsteuer auf und könnte politische Diskussionen über Steuererleichterungen für selbstgenutzte Immobilien anstoßen.