❓ Fall "Alexander B." und die Beauftragung von Sachverständigen
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Fall Alexander B. untersucht, insbesondere die Beauftragung von Sachverständigen durch die hessische Justiz und die damit verbundenen finanziellen Aspekte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Staatsanwaltschaften, die beauftragten Firmen (C. GmbH, G. UG, m. GmbH) sowie die Öffentlichkeit, die an der Aufklärung des Falls interessiert ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl und zum Gesamtvolumen der Gutachtenaufträge an die genannten Firmen sowie zur Praxis der Beauftragung von Sachverständigen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessischen Staatsanwaltschaften zahlten der C. GmbH im Zeitraum von 2006 bis 2020 insgesamt 22.317.164,50 €. Die G. UG erhielt 196.735,11 € als Subunternehmen der m. GmbH. Die Gesellschaften waren nicht im zentralen Verzeichnis bewährter Sachverständiger gelistet.