❓ Dokument 20/10716
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Fall Alexander B. untersucht, insbesondere die Beauftragung von Sachverständigen durch die hessische Justiz und die damit verbundenen finanziellen Aspekte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Staatsanwaltschaften, die beauftragten Firmen (C. GmbH, G. UG, m. GmbH) sowie die Öffentlichkeit, die an der Aufklärung des Falls interessiert ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl und zum Gesamtvolumen der Gutachtenaufträge an die genannten Firmen sowie zur Praxis der Beauftragung von Sachverständigen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessischen Staatsanwaltschaften zahlten der C. GmbH im Zeitraum von 2006 bis 2020 insgesamt 22.317.164,50 €. Die G. UG erhielt 196.735,11 € als Subunternehmen der m. GmbH. Die Gesellschaften waren nicht im zentralen Verzeichnis bewährter Sachverständiger gelistet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und zur Vergabepraxis der hessischen Justiz auf. Es wird kritisiert, dass es über Jahre keine Rotation bei der Beauftragung von Sachverständigen gab, was potenzielle Interessenkonflikte aufzeigt.