❓ Dokument 20/10826
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Situation der Betriebskostenförderung für vorübergehend ausgelagerte Krippengruppen in Hessen thematisiert. Insbesondere wird auf die Herausforderungen eingegangen, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, Kinder in einer anderen Gemeinde unterzubringen, während auf den Neubau einer Kindertagesstätte gewartet wird.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kinder und Eltern der Kinderkrippe Mäusebande e. V. in Breuberg sowie die zuständigen Behörden in Hessen und Bayern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Klarheit der gesetzlichen Regelungen zur Bezuschussung von vorübergehend ausgelagerten Krippengruppen aufgeworfen. Insbesondere wird gefragt, ob eine Bezuschussung im Ausnahmefall möglich ist und wie diese konkret aussehen könnte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung stellen klar, dass die Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen in Hessen im HKJGB geregelt ist. Eine gültige Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für die Förderung. Die ausgelagerten Gruppen in Bayern können nicht gleichzeitig Teil einer hessischen Einrichtung sein, solange sie eine bayerische Betriebserlaubnis haben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in der Regel eine Förderung für vorübergehend ausgelagerte Gruppen möglich ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten verdeutlichen die Herausforderungen der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Kinderbetreuung. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und der rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die betroffenen Familien und die Kommunen von Bedeutung sind.