❓ Dokument 20/10829
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, welche Berufsausbildungen in Hessen auch in Teilzeit absolviert werden können und welche nicht. Zudem werden aktuelle Statistiken zur Anzahl der Teilzeitausbildenden und deren Verteilung auf verschiedene Ausbildungsarten erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Auszubildende in Hessen, insbesondere Personen mit Verpflichtungen in der Sorgearbeit sowie Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitsbereich.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verfügbarkeit von Teilzeitausbildungen, zur Anzahl der Teilzeitausbildenden, zur Förderung dieser Ausbildungsform und zur Informationsverbreitung an die Zielgruppen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass Teilzeitausbildungen grundsätzlich in allen anerkannten Berufen möglich sind. Im Jahr 2021 gab es 171 Neuabschlüsse in dualen Teilzeitausbildungen. Es fehlen jedoch spezifische Daten zu schulischen Ausbildungsberufen im Sozial- und Gesundheitsbereich.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung plant, Teilzeitausbildungen zu fördern, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Es gibt jedoch Herausforderungen, insbesondere in der Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für familiensorgende Personen.